Im städtischen Wahlamt laufen die Vorbereitungen für die Stichwahl am 27. September bereits auf Hochtouren. Bei der Wahl zum Bürgermeister am vergangenen Sonntag konnte keiner der fünf Kandidaten mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereinen. Nach den Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes muss daher jetzt eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen entscheiden.
Wie das Wahlamt mitteilt, sind alle Bürgerinnen und Bürger, die bei der Kommunalwahl am 13. September wahlberechtigt waren, auch zur Stichwahl zugelassen. Die alten Wahlbenachrichtigungen sind weiterhin gültig, zur Stimmabgabe geht es in rund zwei Wochen in das gleiche Wahllokal. Auch wer seine Benachrichtigung nicht mehr zur Hand hat, darf abstimmen: In diesem Fall genügt die Vorlage des Personalausweises. Geöffnet sind die bekannten Wahllokale am 27. September von 8 bis 18 Uhr.
Jede Person, die wahlberechtigt ist und für die Kommunalwahlen Briefwahlunterlagen beantragt hat, bekommt sie für die Stichwahl unaufgefordert zugesandt. In den nächsten Tagen gibt das Wahlbüro der Stadt die Briefwahlunterlagen in die Post.
Wahlberechtigte, die jetzt erstmals von der Briefwahl Gebrauch machen möchten, können die Unterlagen ab sofort persönlich im Briefwahlbüro der Stadt im Dürener Rathaus, Kaiserplatz 2-4, zu den folgenden Öffnungszeiten beantragen: Montags bis mittwochs 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr sowie donnerstags von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr. Das Briefwahlbüro im Rathaus ist zudem am Freitag, 18. September, von 8 bis 12 Uhr und am Samstag, 19. September, von 9 bis 12 Uhr geöffnet.
Eine gesonderte Öffnungsregelung gilt für Freitag, 25. September: Hier ist das Briefwahlbüro im Rathaus in der Zeit von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Das Briefwahlbüro im Bürgerbüro, Markt 2, öffnet anschließend von 12 bis 13 Uhr und von 14 bis 18 Uhr.
Eine Terminreservierung ist nicht notwendig. Die vorgegebenen Hygieneregeln sind zu beachten.