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Ordnungsamt der Stadt Düren verweist auf Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für ausgewiesene öffentliche Bereiche in der Innenstadt

Stadt Düren


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Düren. Mit der zum Wochenende aktualisierten Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen und der daraufhin vom Kreis Düren erlassenen Allgemeinverfügung, gelten auch für die Stadt Düren seit Montag (19.10.2020) verstärkte Schutzmaßnahmen. Darauf weist das Ordnungsamt der Stadt noch einmal ausdrücklich hin.

Insbesondere die in der Allgemeinverfügung festgeschriebene Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für ausgewiesene öffentliche Bereiche in der Innenstadt scheint noch nicht überall bekannt zu sein. Für Düren ist dies der Bereich der engeren Innenstadt, begrenzt von den Straßen: Wilhelmstraße, Schenkelstraße, Max-Oppenheim-Platz, Kuhgasse, Josef-Schregel-Straße, Wirteltorplatz, Schenkelstraße, Schützenstraße, Kölnstraße, Marktplatz, Oberstraße, Annaplatz, Ahrweilerplatz, Wilhelmstraße, Weierstraße, Victor-Gollancz-Straße, Kaiserplatz. Dieser Bereich schließt die Zehnthofstraße, Kleine Zehnthofstraße, Wirtelstraße und Hirschgasse mit ein. 

Das Ordnungsamt wird auch diesen Innenstadtbereich kontrollieren und dort Verstöße gegen die Maskenpflicht ahnden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen Sicherheits- und Ordnungsdienstes (SOD) führen diese Kontrollen sowie alle anderen Maßnahmen zum Schutz aller Bürger und zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der Stadt Düren durch.

Tätlicher Übergriff auf einen Mitarbeiter des Ordnungsamtes

„Umso verachtenswerter ist es, dass sich Bürger nicht nur durch verbale Attacken, sondern auch durch körperliche Übergriffe auf SOD-Mitarbeiter den Kontrollen und Maßnahmen entziehen wollen.“, verurteilen Rechtsdezernentin Christine Käuffer und Ordnungsamtsleiterin Simone Warawko Übergriffe auf das städtische Ordnungsamtspersonal. So wurde jetzt ein SOD-Mitarbeiter bei einem aufklärenden Gespräch zur Maskenpflicht aus dem Nichts heraus von einem Bürger tätlich angegriffen und musste im Krankenhaus stationär aufgenommen werden. „Diese Übergriffe auf städtisches Ordnungspersonal sind absolut inakzeptabel und werden von uns sofort zur Anzeige gebracht!“, betont die Rechtsdezernentin. Als weitere Konsequenz sollen zukünftig Streifengänge nur noch zu dritt erfolgen, was die ohnehin durch die Corona-Epidemie stark beanspruchte Personaldecke weiter strapaziert.

Insgesamt spüren Christine Käuffer und auch Simone Warawko eine sinkende Akzeptanz für die Schutzmaßnahmen und eine zunehmende Aggressivität der Bürgerinnen und Bürger. „Doch gerade jetzt, mit einer wieder stark steigenden Anzahl von Infizierten, müssen alle zusammenstehen, um das Infektionsgeschehen einzudämmen!“, lautet ihr eindringlicher Appell. „Dazu zählt auch die Beachtung entsprechender rechtlicher Normen und den Respekt gegenüber den zuständigen Einsatzkräften.“

Generell empfiehlt der Gesetzgeber das Tragen einer textilen Mund-Nase-Bedeckung, wenn die Einhaltung des Mindestabstandes aus bestimmten Gründen nicht möglich ist. Ordnungs- und Sicherheitsbehörden, wie auch Feuerwehr und Rettungsdienst, sind jedoch im akuten Einsatzfall von einer Maskenpflicht entbunden.