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Bundestagswahl 2021 – Informationen zur Briefwahl

Symbolbild Wahlurne (Clker-Free-Vector-Images / pixabay.com) (Foto: Frank Reiermann)


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Bundestagswahl 2021 – Informationen zur Briefwahl

Briefwahlunterlagen jetzt online beantragen (externer Link)

Allgemeine Hinweise zur Briefwahl

Ab sofort können Briefwahlanträge zur Bundestagswahl am 26. September 2021 gestellt werden. Auch ein Online-Antrag ist wieder möglich. Briefwahlunterlagen werden in der Regel innerhalb von wenigen Tagen zugestellt. Die Briefwahl eröffnet den Wahlberechtigten, die sich am 26. September 2021 während der genannten Wahlen außerhalb der Gemeinde Hürtgenwald aufhalten oder infolge Krankheit ihren Wahlraum nicht aufsuchen können, die Möglichkeit, dennoch ihre Stimmen abzugeben.

Wo und wie kann ich Briefwahl beantragen“

Wer durch Briefwahl wählen möchte, benötigt einen Wahlschein und die entsprechenden Briefwahlunterlagen. Diese können beim Wahlbüro im Rathaus der Gemeinde Hürtgenwald, August Scholl Straße 5, 52393 Hürtgenwald, Zimmer Nrn. 1 – 3, beantragt werden. An dieser Stelle wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus rechtlichen Gründen eine telefonische Beantragung nicht zulässig ist. Die einfachste Möglichkeit der Beantragung besteht darin, den Online-Antrag im

Internet

 (Ã-ffnet ein neues Fenster, externer Link)

auszufüllen.

Wer nicht die Möglichkeit hat, den Briefwahlantrag im Internet zu stellen, der kann selbstverständlich auch die Rückseite der Wahlbenachrichtigung (Verteilung erfolgt  voraussichtlich ab dem 26.08.2021) benutzen, um den dort aufgedruckten Wahlscheinantrag auszufüllen. Ein Briefwahlantrag muss unbedingt den Vor- und Nachnamen des Antragstellers, seine Wohnanschrift und sein Geburtsdatum enthalten, sowie persönlich vom Wähler unterschrieben sein. Fehlt eine dieser  Angaben, so kann der Antrag nicht zügig bearbeitet werden.

Wer keine Benachrichtigung vorliegen hat, kann einen formlosen Briefwahlantrag stellen. Die Anträge müssen entweder per Post an die Gemeindeverwaltung gesendet werden oder persönlich dort abgegeben werden. Selbstverständlich kann der Briefwahlantrag auch in den Rathausbriefkasten (rechts neben dem Haupteingang des Rathauses) eingeworfen werden, sie erhalten ihre Briefwahlunterlagen kurzfristig zugestellt. 

Hinweis: 

Briefwahlunterlagen gibt es nur auf Antrag. Der Antrag muss den Vor- und Nachnamen des Antragstellers, seine Wohnanschrift und sein Geburtsdatum enthalten, sowie persönlich vom Wähler unterschrieben sein.

Nur Online-Anträge über das Internet brauchen nicht unterschrieben werden.

Einem anderen als dem Wahlberechtigten persönlich dürfen die Wahlunterlagen nur dann ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung dazu durch eine schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Ein entsprechender Vordruck für eine solche Vollmacht ist ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckt. Die Vollmacht kann aber auch formlos eingereicht werden. Um Missbräuche zu verhindern, darf eine Person allerdings nicht mehr als vier andere Wahlberechtigte vertreten. Das Wahlamt ist bemüht, alle eingegangenen Anträge unverzüglich zu bearbeiten und die Unterlagen schnellstens nach Antragseingang zuzustellen.

Es ist aber auch möglich, dass Sie sich die Briefwahlunterlagen an den Urlaubsort nachsenden lassen. Innerhalb Deutschlands ist so eine Abwicklung des Briefwahlgeschäfts innerhalb von einer Woche möglich. Briefe ins Ausland und zurück dauern erfahrungsgemäß etwas länger. Nichtsdestotrotz sollte jeder, der per Briefwahl wählen möchte, rechtzeitig die Unterlagen beantragen und nicht bis zum letzten Tag vor der Abreise in den Urlaub damit warten.

Briefwahlanträge können bis zum 24. September 2021, 18:00 Uhr gestellt werden. Danach ist ein Antrag nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung möglich und dies auch nur bis zum Wahltag um 15:00 Uhr.

Wie funktioniert die Briefwahl“

Mit den Briefwahlunterlagen erhält der Wähler die amtlichen Stimmzettel, den Wahlschein, einen blauen Stimmzettelumschlag, einen hellroten Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt. Der Wähler kennzeichnet zunächst die Stimmzettel mit einem Kreuz für seine Stimme. Personen, die des Lesens unkundig sind oder wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage sind, ihr Stimmrecht auszuüben, dürfen sich bei der Briefwahl einer Hilfsperson ihres Vertrauens bedienen.

Der gekennzeichnete Stimmzettel wird nach innen gefaltet sodann in den blauen Stimmzettelumschlag gelegt. Der Umschlag ist zuzukleben. Anschließend muss die Versicherung an Eides Statt auf dem Wahlschein vom Wähler bzw. der oben beschriebenen Hilfsperson unterschrieben werden. Der unterschriebene Wahlschein wird dann zusammen mit dem verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag in den hellroten Wahlbriefumschlag eingelegt. Auch der Wahlbriefumschlag ist zuzukleben.

Anschließend kann der Wahlbriefumschlag direkt im Rathaus abgegeben (Briefkasten) oder unfrankiert zur Post gegeben werden. Wahlbriefumschläge, die aus dem Ausland abgesendet werden, müssen frankiert werden! Diese sind nicht kostenfrei. Alle Wahlbriefe müssen am Wahlsonntag bis spätestens um 18:00 Uhr im Rathaus beim Wahlamt eingegangen sein. Wahlbriefe bitte am Wahlsonntag nicht in den Wahllokalen, sondern nur im Rathaus abgeben. Verspätet eingegangene Wahlunterlagen können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Stimmenauszählung

Die Briefwahlunterlagen werden durch die Briefwahlvorstände im Rathaus geprüft. Hier erfolgt die Stimmenauszählung ab 18:00 Uhr.