Bei einem am Donnerstag im Kreis Düren zu Ende gegangen Bürgerentscheid stimmte eine Mehrheit von 83 Prozent der Abstimmenden gegen eine Umbenennung des Kreises. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei rund 51 Prozent. Der Bürgerentscheid wurde als reine Briefabstimmung durchgeführt, alle Bürger haben die Unterlagen automatisch zugeschickt bekommen und mussten diese nicht extra beantragen, wie das beispielsweise bei Bundestagswahlen der Fall ist. Der Abstimmungszeitraum betrug rund drei Wochen. „Mehr als die Hälfte der Abstimmungsberechtigten nutze ihr Stimmrecht beim ersten Bürgerentscheid im Kreis Düren. Das ist eine überdurchschnittlich hohe Beteiligung für solche Abstimmungen! Die automatische Zusendung der Abstimmungsunterlagen leistet dazu sicherlich auch einen wichtigen Beitrag“, so Achim Wölfel, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie NRW. So solle grundsätzlich die Beteiligung an Wahlen und Abstimmungen möglichst einfach für die Bevölkerung sein.
Im Dezember 2021 entschied der Kreistag in Düren, dass der Kreis in „Rurkreis Düren-Jülich“ umbenannt werden solle. Dagegen regte sich Widerstand in Form einer Bürgerinitiative, die zunächst mit einer unverbindlichen Petition gegen die Umbenennung vorgehen wollte. Diese erhielt viel Zuspruch, führte jedoch nicht zu einem Umlenken des Kreistages. Schließlich startete die Initiative „Kreis Düren Bleibt“ ein Bürgerbegehren gegen die Umbenennung des Kreises. Von Februar bis März sammelte die Initiative insgesamt fast 13.000 Unterschriften, etwa 8.500 gültige Unterschriften waren mindestens notwendig. Da der Kreistag das Bürgerbegehren inhaltlich ablehnte, kam es zum Bürgerentscheid.
Ob ein Bürgerentscheid als Brief- oder Urnenabstimmung durchgeführt wird und wie die Abstimmung ausgestaltet ist, wird in der jeweiligen Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden einer Kommune bzw. eines Kreises festgehalten. So ist in der Satzung des Kreises Düren festgehalten, dass Bürgerentscheide in der Regel als reine Briefabstimmung durchgeführt werden. Mit der Benachrichtigung über die Abstimmung erhielten alle Bürger die Abstimmungsunterlagen mit Stimmzettel, Stimmumschlag und Stimmbriefumschlag direkt mitgeschickt sowie einen Hinweis auf das sogenannte Abstimmungsheft, in dem die unterschiedlichen Positionen zur Abstimmungsfrage abgebildet sind. „Die Automatische Zusendung der Abstimmungsunterlagen ist eine spürbare Verbesserung für die Bürgerinnen und Bürger! Verbesserungsbedarf sehen wir noch beim Abstimmungsheft – besser wäre, das würde allen Abstimmungsberechtigten gleich mitgeschickt werden und nicht bloß der Hinweis darauf“, so Wölfel weiter.
+++ Hintergrundinformationen
Der Bürgerentscheid in Düren war bereits der achte Bürgerentscheid in diesem Jahr und insgesamt der 281. Bürgerentscheid in NRW. Seit der Einführung von Bürgerbegehren in NRW im Jahr 1994 gab es bis Mitte August 2022 insgesamt 929 Verfahren. Diese unterteilen sich in 898 Bürgerbegehren und 31 Ratsbürgerentscheide.
Weiterführende Informationen:
- Pressemitteilung: Bürgerentscheid Kreis Düren: Mehr Demokratie begrüßt automatische Zusendung der Briefwahlunterlagen
- Satzung des Kreis Düren über die Durchführung von Bürgerentscheiden
- Ablauf der Initiative „Kreis Düren bleibt“
- Mehr Demokratie-Mustersatzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden
Quelle: Mehr Demokratie e.V.