Ein 29-Jähriger war am Dienstagabend (05.03.2024) alkoholisiert auf einem E-Scooter unterwegs. Auf der Aachener Straße/ Dr.-Overhues-Allee stürzte der Mann aus Hürtgenwald und verletzte sich.
Der 29-Jährige hatte selbstständig den Rettungsdienst angerufen, nachdem er gegen 21:00 Uhr beim Übergang vom Weg des dortigen Parks auf den Geh- bzw. Radweg der Aachener Straße von seinem E-Scooter gestürzt war. Die ebenfalls hinzugerufenen Polizeibeamten nahmen in der Atemluft des Mannes Alkoholgeruch wahr und führten einen freiwilligen Atemalkoholtest durch. Dieser ergab einen Wert von 1,92 Promille. Auf der Polizeiwache Düren entnahm ein Arzt eine Blutprobe.
In diesem Zusammenhang möchte die Polizei Düren noch einmal auf Folgendes hinweisen:
Machen Sie sich mit dem Fortbewegungsmittel vertraut, E-Scooter sind keine Spielzeugroller, sondern versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge.
Wie beim Fahrradfahren besteht auch für E-Scooter keine Helmpflicht. ABER: Selbst bei Stürzen mit geringer Geschwindigkeit kann es zu schwersten Kopfverletzungen kommen! Tragen Sie deshalb zur eigenen Sicherheit stets einen Helm. Er schützt Sie vor schweren Folgen bei einem Unfall.
Der Fahrer oder die Fahrerin müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.
Die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit für die Elektrokleinstfahrzeuge beträgt 20 km/h.
ACHTUNG: Kein Alkohol. Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer.
Elektrokleinstfahrzeuge müssen den Radweg benutzen. Ist kein Radweg vorhanden, müssen sie auf die Fahrbahn – der Gehweg ist tabu.
Die Fahrzeuge dürfen nur von einer Person benutzt werden.
Wie beim Autofahren heißt es auch bei E-Scootern: Hände weg vom Smartphone!