Mit dem Ende der Braunkohleförderung und der Einstellung der Sümpfungsmaßnahmen wird das Grundwasser ansteigen. Dadurch können einige Altlasten, die bisher noch oberhalb des derzeit abgesenkten Grundwassers liegen, zukünftig Kontakt mit diesem haben. Um zu verhindern, dass dadurch Schadstoffe freigesetzt werden, müssen diese Flächen frühzeitig identifiziert und geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Da den Kommunen hierdurch erhöhte Kosten entstehen, hat die Landesregierung Fördermöglichkeiten im Rahmen des Investitionsgesetzes Kohleregionen geschaffen.
In der Sitzung des Unterausschuss Bergbausicherheit im NRW-Landtag berichtete das zuständige Umweltministerium auf eine Berichtsbitte der Fraktionen von CDU und Grünen hin, dass revierweit bislang Fördermittel in Höhe von rund 525.000 Euro bewilligt wurden. Anträge in Höhe von rund 1,2 Mio. Euro befinden sich in der Vorbereitung bzw. Prüfung.
Antje Grothus, Sprecherin für Bergbausicherheit der Grünen Landtagsfraktion und Vorsitzende des Unterausschuss Bergbausicherheit sagt dazu: „Es ist gut, dass die Landesregierung und die zuständigen Behörden dieses Thema so frühzeitig angehen. Ich unterstütze dies im Landtag seit mehreren Jahren und fordere den Schutz des Wassers für unsere Region aktiv ein. Das Grundwasser wird erst in mehreren Jahrzehnten das Niveau der problematischen Standorte erreichen – wir verhindern also heute schon die Umweltprobleme von morgen! Würden wir nichts tun, wäre das Grund- und Trinkwasser in unserer Region gefährdet.“
Betroffen sein können Altablagerungen in ehemaligen Braunkohletagebauen und belastete Flächen außerhalb der Tagebaue im Bereich des Grundwasserwiederanstiegs. Ebenso wurden Deponien betrachtet. Dies betrifft Gebiete in den Kreisen Düren, Euskirchen, Heinsberg, im Rhein-Kreises Neuss, im Kreis Viersen, in der Städteregion Aachen, im Rhein-Erft-Kreises und in der Stadt Mönchengladbach. Insgesamt wurden von diesen orientierende Untersuchungen von über 50 Flächen beantragt, außerdem haben die Städteregion Aachen und der Rhein-Kreis-Neuss Anträge zur Erfassung und Identifizierung von Flächen eingereicht.
Der Kreis Düren hat einen Antrag zur orientierenden Untersuchung von insgesamt 16 Flächen eingereicht. Darunter befinden sich im Bereich des ehemaligen Tagebaus Zukunft-West und des Tagebaus Inden insgesamt fünf Altablagerungen und eine abfallrechtlich abgedichtete Deponie, die sich in der Nachsorgephase befindet, mit Flächengrößen zwischen 1,1 bis 13,7 ha. Bei den fünf Altlablagerungen ist die Gefährdungsabschätzung bzw. Erfassungsbewertung mit dem Ergebnis abgeschlossen, dass kein weiterer Handlungsbedarf besteht.
Der Rhein-Erft-Kreis hat im Bereich von aktiven und ehemaligen Braunkohletagebauen insgesamt 95 Altablagerungen in der Größe von 0,2 bis 500 ha erfasst. Bei 75 Standorten hat die Untersuchung ergeben, dass kein Handlungsbedarf besteht, für sechs ist die Erfassungsbewertung noch nicht abgeschlossen und daher vorgesehen. Bei 14 weiteren Standorten handelt es sich um Altlasten mit Überwachung, teilweise in Kombination mit laufenden Sicherungsmaßnahmen.
Antje Grothus kündigte an, das Thema im Landtag weiterhin eng zu begleiten. So werde gewährleistet, dass die Öffentlichkeit über dieses Thema aktuelle Informationen erhalte und potenzielle Gefahren erkannt werden.
Hintergrund
Aktueller Sachstand zu Altlasten und Deponien beim Grundwasseranstieg im Rheinischen
Revier, Landtags-Vorlage 18/4586:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-
4586.pdf
Der Bericht differenziert begrifflich zwischen „altlastverdächtigen Flächen und Altlasten, Verdachtsflächen und schädliche Bodenveränderungen [im Bereich des Grundwasserwiederanstiegs (außerhalb der Tagebaue)]“, „abfallrechtlich planfestgestellte Kraftwerksreststoffdeponien in der Ablagerungsphase im Zuständigkeitsbereich der Bergbehörde [in den Tagebauen]“ und „Altablagerungen im Bereich von Braunkohletagebauen“. Dies geht auf unterschiedliche Rechtsregime und behördliche Zuständigkeiten verschiedener Standorte und Typen zurück. Diese Pressemitteilung subsumiert für ein besseres Verständnis diese Kategorien unter den Begriffen „Altlasten“ und „Altablagerungen“.









Tagebau Hambach (Foto: