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Ordnungsamt und Polizei kontrollieren E-Scooter-Fahrverbot in der Fußgängerzone

Gruppenbild mit Menschen von hintenStadt Düren


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Düren. Mit einem gemeinsamen Aktionstag kontrollieren heute (18.12.2025) das Ordnungsamt der Stadt Düren und die Polizei verstärkt das E-Scooter-Fahrverbot in der Dürener Fußgängerzone. Der Stadtrat hatte sich im Sommer einstimmig dafür ausgesprochen, das Verbot stärker sichtbar zu machen. 

Entsprechende Schilder und Plakate waren in den vergangenen Wochen an mehreren zentralen Zugängen der Fußgängerzone angebracht worden.

Laut Straßenverkehrsordnung dürfen E-Scooter weder in Fußgängerzonen noch auf Gehwegen genutzt werden – bei Verstößen drohen Bußgelder zwischen 15 Euro und 30 Euro. 

Außerdem dürfen E-Scooter dort, wo das Fahren erlaubt ist, erst ab 14 Jahren genutzt werden. Es darf nur eine Person auf dem E-Scooter fahren, mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde. Die Nutzung des Handys während der Fahrt ist untersagt. Unter 22 Jahren gilt Null-Promille-Grenze. Ab 22 Jahren liegt die Grenze bei 0,5 Promille.

Ordnungsamt und Polizei kündigten für die Zukunft weitere Kontrollaktionen in der Dürener Innenstadt an.

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