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Hauptzollamt Aachen nimmt Baustellen ins Visier Bundesweiter Einsatz des Zolls gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

Zoll Quelle: (ots/Hauptzollamt Aachen)


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In der vergangenen Woche führte der Zoll bundesweit Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Baugewerbe durch. Rund 3.200 Beschäftigte des Zolls befragten auf Baustellen rund 8.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu Ihren Beschäftigungsverhältnissen und überprüften bei mehr als 300 Arbeitgebern die Geschäftsunterlagen. Ziel der Kontrollen war die Überprüfung der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und Leistungsbetrugs.

38 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Aachen prüften in der Städteregion Aachen und dem Kreis Düren fast 40 Baustellen. Sie befragten 157 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und führten vor Ort 10 Geschäftsunterlagenprüfungen durch.

Hierbei ergaben sich Anhaltspunkte für folgende Verstöße:

– Illegaler Aufenthalt – Ausländerbeschäftigung ohne Arbeitserlaubnis – Mindestlohnunterschreitung – Scheinselbstständigkeit – Leistungsmissbrauch – Vorenthalten und Veruntreuung von Sozialversicherungsabgaben

In neun Fällen leiteten die Zöllnerinnen und Zöllner Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts ein und übergaben die Personen den zuständigen Ausländerämtern. In fünf Fällen gibt es erste Hinweise, dass den Beschäftigten nicht der Mindestlohn gezahlt wird. Bei zehn angetroffenen Personen gibt es Anhaltspunkte, dass sie von ihren Arbeitgebern nicht korrekt zur Sozialversicherung gemeldet wurden. Bei den Befragungen gaben sechs von ihnen an, dass sie selbstständig sind. In zwei Fällen besteht der Verdacht des Leistungsmissbrauchs, sodass Sozialleistungen zu Unrecht bzw. in unzutreffender Höhe bezogen wurden.

Da nicht alle Sachverhalte vor Ort geklärt werden konnten, schließen sich an die erfassten Angaben und Aussagen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weitere Ermittlungen und Prüfungen an. Diese Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse diverser Unterlagen, aus welchen Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe der Beschäftigungsverhältnisse hervorgehen bzw. geprüft werden können. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.

Zusatzinfo:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Sie tragen zusätzlich flächendeckend zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.