Nachtrag zu den Pressemitteilungen Ziffer 2 vom 27. Juli, Ziffer 3 vom 19. Juli und Ziffern 1, 2 sowie 5 vom 18. Juli 2019
Die Anwälte der Gefährder (30, 21) hatten Beschwerde gegen die Beschlüsse des Amtsgerichts (AG) Düren zum Langzeitgewahrsam eingelegt. Das Landgericht (LG) Aachen hat die Beschwerden geprüft und nach Prüfung die Entlassung der Gefährder aus dem Langzeitgewahrsam verfügt.
Die Polizei Köln hat am heutigen Tage (30. Juli) den 30-jährigen Gefährder auf Anordnung des LG Aachen aus dem Dauergewahrsam entlassen.
Das AG Mönchengladbach hat für das AG Bottrop zwischenzeitlich gegen den 21-jährigen Gefährder einen Untersuchungshaftbefehl in anderer Sache verkündet. Er wird in eine Justizvollzugsanstalt überführt. Auskünfte gibt die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf.
Die eingesetzte Ermittlungsgruppe ist unverändert mit Hochdruck damit beschäftigt, umfangreiches Datenmaterial auszuwerten. Die Datenmenge umfasst mehrere Terabyte.
Die bisherigen Auswertungen haben den „Gefahrenverdacht“ noch nicht entkräftet.
Der Staatsschutz der Polizei Köln geht nach bisherigen Erkenntnissen davon aus, dass beide Gefährder sich regelmäßig im extremistisch salafistischen Umfeld aufhalten und eine starke Affinität zum „Islamischen Staat“ haben.
Die Polizei Köln steht in engem Austausch mit den Sicherheitsbehörden der Länder und des Bundes. (rr)