Am gestrigen Montag (15. Juni 2020) ist eine neue Version der Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten. Diese neue Verordnung des Landes NRW ermöglicht angesichts der niedrigen Zahl an Infektionen weitere Lockerungen im öffentlichen und privaten Leben.
Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen sind demnach erlaubt, wenn Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Jubiläen, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags- oder Abschlussfeiern können bei Beachtung der Hygienevorschriften ebenfalls stattfinden, sofern die bis zu 50 Teilnehmer rückverfolgbar sind. Größere Veranstaltungen wie Volks- und Schützenfeste oder Musikfestivals bleiben bis Ende August untersagt.
Für den Handel sind die nun Vorschriften lockerer, indem die Zugangsbeschränkung auf eine Person pro sieben (bisher zehn) Quadratmeter Verkaufsfläche geändert wird. Die gleiche Regel gilt für Museen, Ausstellungen u.ä. Bars dürfen nun nach den in der Gastronomie geltenden Regeln wieder öffnen. Grillen auf öffentlichen Plätzen ist ebenso wieder erlaubt.
Trödelmärkte und vorübergehende Zusammenschlüsse von Schaustellern zu Freizeitparks sind unter Hygieneregeln ebenso erlaubt wie der Betrieb von Wellness-Einrichtungen und Spaßbädern.
Kontaktsportarten können in geschlossenen Räumen mit bis zu zehn Personen und im Freien mit bis zu 30 Teilnehmern stattfinden, sofern die Rückverfolgung der Teilnehmer möglich ist.
Der genaue Text der neuen Corona-Schutzverordnung ist auf der Website des Landes NRW zu sehen. Sie gilt bis zum 1. Juli 2020.