Hier gibt es die Allgemeinverfügung des Kreises Düren im Original: https://www.kreis-dueren.de/service/bm/2020/Allgemeinverfuegung_Feststellung_Gefaehrdungsstufe_2_vom_17-10-2020.pdf
Hier ist der Link zu der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-10-16_coronaschvo_ab_17.10.2020_lesefassung.pdf
Zusammenfassung:
- Alle Städte und Gemeinden des Kreises Düren sind betroffen
- Mund-Nasenschutz-Pflicht in
- Düren:
Wilhelmstraße, Schenkelstraße, Max-Oppenheim-Platz, Kuhgasse, Josef-Schregel-Straße, Wirteltorplatz, Schenkelstraße, Schützenstraße, Kölnstraße, Marktplatz, Oberstraße, Annaplatz, Ahrweilerplatz, Wilhelmstraße, Weierstraße, Victor-Gollancz-Straße, Kaiserplatz, Zehnthofstraße, Kleine Zehnthofstraße, Wirtelstraße, Hirschgasse - Jülich:
Die„Passage Kleine Kö“ und die Kölnstraße: Der Bereich Ecke Poststraßebis zur Ecke Kurfürstenstraße
- Düren:
- Veranstaltungen, Versammlungen und Kongresse mit maximal 100 Personen. Ausnahmen in Innenräumen mit bis zu 250 Personen, im Freien mit bis zu 500 Personen
- Sperrstunde und kein Alkoholverkauf von 23 bis 6 Uhr
- Feste mit höchstens 10 Personen
- Zulässige Gruppengröße höchstens 5 Personen.
Kritik:
Warum in Düren in der oberen Kölnstraße, etwa im Bereich des Adenenauer-Parks eine Mund-Nasenschutz-Pflicht gelten soll, ist mir nicht klar. In Jülich konnte man eine Eingrenzung vornehmen in Düren nicht. Die Einbeziehung des gesamten Weierstraße in Düren erscheint mir ebenfalls nicht angemessen.
Aktuelle Zahlen vom heutigen Tag haben wir hier:
Update Montag, 19.10.2020: 4 Kommunen mit Rekordwerten