Ihre Anzeige hier? Jetzt informieren

Bundestagswahl 2021: Wahlbenachrichtigung, Briefwahl und Wählerverzeichnis

Wahlbenachrichtigung Symbolfoto (Foto: Pixabay)


Ihre Anzeige hier? Jetzt informieren

Mittlerweile merkt man nicht nur in den Medien und bei öffentlichen Auftritten der Kandidaten, dass die Bundestagswahl am 26. September 2021 näherrückt. Auch die Plakate der einzelnen Parteien zeigen ein sichtbares Zeichen.

Nächste Woche werden die Wählerinnen und Wähler es auch in ihren Briefkästen sehen. Denn ab nächster Woche werden die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl verschickt. Laut Bundeswahlordnung muss dies spätestens am 21. Tag vor der Wahl, also dem 5. September 2021, erledigt sein. Wer bis dahin keine Benachrichtigung erhalten hat, sollte bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung nachfragen. Wählen ist jedoch auch ohne die Benachrichtigung möglich, wenn man sich mit dem Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann.

Wegen der Corona-Pandemie wird die Briefwahl wahrscheinlich eine große Rolle bei dieser Bundestagswahl spielen. Wer einen Wahlschein beantragen möchte, kann dies ab nächsten Montag tun.

Am vergangenen Sonntag, 15. August, war außerdem der Stichtag für die Eintragung ins Wählerverzeichnis. Dieses Verzeichnis wird anhand von Daten der Meldebehörde erstellt. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhält, kann in der Woche von 6. bis 10. September Einsicht in das Verzeichnis nehmen und bei Bedarf Einspruch einlegen, um die Daten zu ergänzen und zu korrigieren.

Im Kreis Düren, dem Wahlkreis 90, treten elf Bewerber(innen) als Direktkandidaten an, die mit der Erststimme gewählt werden können. Diese haben wir bereits in einem eigenen Artikel vorgestellt.

Außerdem stehen in Nordrhein-Westfalen insgesamt 27 Landeslisten von Parteien zur Wahl. Diese können mit der Zweitstimme gewählt werden. Welche das sind, erfahren Sie in der Übersicht zur Zulassung des Landes NRW.