Eine 36-Jährige wollte nach einer Gartenparty mit dem Auto nach Hause fahren. Dass sie dabei 1,7 Promille hatte, ließ sie unberücksichtigt.
Die Dürenerin, die gegen 02:15 Uhr mit ihrem Pkw Schlangenlinien über die B56 bei Huchem-Stammeln in Richtung Jülich fuhr und dabei fast mit einer Verkehrsinsel kollidierte, fiel der Besatzung eines Rettungswagens auf. Diese befuhr ebenfalls die B56 und folgte der Fahrerin, bis die Polizei eintraf und den Pkw auf der Altenberger Straße in Jülich stoppte.
Schnell war klar, die Autofahrerin hatte Alkohol konsumiert; Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,7 Promille. Anlass der Trunkenheitsfahrt sei eine Gartenparty gewesen, von der aus sie habe nach Hause fahren wollen, so die Angaben der Dürenerin zum Sachverhalt.
Die Beamten beschlagnahmten den Führerschein und fertigten eine Anzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung mit Fahrunsicherheit infolge von Alkoholkonsum. Die 36-Jährige wird also bis auf Weiteres nicht mehr mit Auto fahren und sich aller Wahrscheinlichkeit nach einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung zur Beurteilung der Fahreignung (MPU) unterziehen müssen.
Bevor Sie sich nach dem Konsum von Alkohol ins Auto setzen, bedenken Sie bitte: Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt. Sie gefährden nicht nur ihr eigenes Leben, sondern auch das Leben anderer Verkehrsteilnehmer, wenn Sie betrunken Autofahren!