Am Mittwoch hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls eine bundesweite Schwerpunktprüfung in der Baubranche durchgeführt. Rund 3.300 Beschäftigte der Hauptzollämter waren im Einsatz. Ziel der Kontrollen der Baustellen war die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und Leistungsbetrugs.
44 Zöllner*innen des Hauptzollamts Aachen prüften 76 Baustellen im Stadtgebiet Aachen sowie in den Kreisen Heinsberg, Düren und Euskirchen. Sie befragten 179 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und führten vor Ort 10 Geschäftsunterlagenprüfungen bei den jeweiligen Arbeitgebern durch. Dabei ergaben sich Anhaltspunkte für folgende Verstöße: – Sozialversicherungsbetrug – illegaler Aufenthalt – Ausländerbeschäftigung ohne Arbeitserlaubnis – Mitführungspflicht von Ausweispapieren
In insgesamt neun Fällen leiteten die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts ein und informierten die zuständigen Ausländerbehörden. Zudem eröffneten sie zwei Strafverfahren gegen Arbeitgeber wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt. In einem Fall leiteten sie gegen einen Arbeitgeber ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Vorenthaltens und der Veruntreuung von Arbeitsentgelt ein. Da nicht alle Sachverhalte vor Ort geklärt werden konnten, schließen sich im Nachgang weitere Prüfungen und Ermittlungen an. Dazu gleichen die Beschäftigten die auf den Baustellen erhobenen Daten mit den Lohn- und Finanzbuchhaltungen der geprüften Unternehmen ab und prüfen weitere Geschäftsunterlagen. Hierbei steht der Zoll in engem Austausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.
Zusatzinfo:
Aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung und der umfangreichen gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen legt der Zoll bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit einen besonderen Fokus auf die Baubranche. Immer wieder werden hier Verstöße in den unterschiedlichsten Manipulations- und Begehungsformen festgestellt.