Alle Internetnutzer in Deutschland wünschen sich möglichst schnelle Leitungen und Verbindungen. Dazu kann Glasfaser beitragen. Aber wie sieht es beim Ausbau dieser Technologie im Kreis Düren aus? Damit beschäfigt sich der Kreistag in seiner bevorstehenden Sitzung am Donnerstag, 20. Juni. In der Sitzung geht es um die Gigabit-Richtlinie 2.0 der Bundesregierung und die Frage, wo der Ausbau eigenwirtschaftlich erfolgt oder öffentliche Förderung nötig ist.
Worum geht es in der Gigabit-Richtlinie?
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat am 30. April eine neue Fassung der Vorgaben zum Breitband-Ausbau veröffentlicht, die sogenannte Gigabit-Richtlinie 2.0. Dabei geht es im Kern darum, dass sich die Kommunen, die eine Förderung beantragen wollen, vorher mit den Telekommunikationsunternehmen (TKU) absprechen müssen. Dabei muss ein Markterkundungsverfahren (MEV) zeigen, welche Gebiete die TKU eigenwirtschaftlich mit schnellen Internetanschlüssen versorgen. Für die übrigen Gebiete kann es eine Förderung geben. In der Version 2.0 der Richtlinie wurde ein Punktsystem eingeführt, das ein Ranking der Förderwürdigkeit ermöglicht. Für NRW ist die Förderung bei 400 Mio. € pro Jahr gedeckelt. Aktuelle Anträge müssen bis 30. September 2024 gestellt werden.
Wie gut funktioniert der eigenwirtschaftliche Ausbau im Kreis Düren?
In der Vorlage zur Kreistagssitzung werden elf Telekommunikationsunternehmen genannt, die eigenwirtschaftlich am Glasfaserausbau im Kreis Düren arbeiten. Das sind die Telekom, Vodafone, NetAachen, SOCO, Jülink und die Deutsche Glasfaser sowie Deutsche GigaNetz, Deutsche GigaAccess, Unsere Grüne Glasfaser (UGG), GlasfaserPlus und die Stadtwerke Düren. Die fünf letztgenannten Unternehmen werden dabei als neue Marktteilnehmer beschrieben.
Einige Kommunen im Kreis Düren erhalten dabei Angebote von mehreren TKU für einen flächigen Ausbau, während andere Gemeinden nur Angebote für Teilorte bekommen oder gar nicht berücksichtigt werden. Da 80% der nötigen Arbeiten auf den Tiefbau entfallen, ergeben sich Unterschiede beim Verhältnis zwischen Aufwand und erreichbaren Haushalten. Dieses Verhältnis ist in Ballungsräumen wie der Stadt Düren besser als in den Höhenlagen der Eifel.
Wie sehen die Planungen zur Förderung im Kreis Düren aus?
Die Unterschiede zwischen den Kommunen zeigen sich auch in den Plänen des Kreises Düren bezüglich der Förderung des Glasfaserausbaus. Nach den Erkenntnissen der Fachabteilung in der Kreisverwaltung läuft in den meisten Kommunen bereits der Ausbau oder es gibt entsprechende Zusagen der Unternehmen. In Heimbach und Nideggen gibt es hingegen nur Zusagen für die jeweiligen Kernorte, für die Gemeinde Hürtgenwald überhaupt keine Absichten zum Ausbau.
Wegen dieser Mängel plant der Kreis Düren, eine Förderung gemäß der Gigabit-Richtlinie zu beantragen. Dabei sieht er sich angesichts bereits Ende 2022 begonnener Vorarbeiten gut vorbereitet. Neben den Kommunen Heimbach, Hürtgenwald und Nideggen sollen dabei Linnich, Niederzier, Nörvenich und Titz in den Förderauftrag aufgenommen werden. Erfahrungen aus einem gescheiterten Förderantrag 2023 haben nämlich gezeigt, dass dadurch vor allem bei den Kriterien „Digitale Teilhabe im ländlichen Raum“ (Einwohnerdichte)“ und „Interkommunale Zusammenarbeit“ voraussichtlich höhere Punktzahlen zu erreichen sind. Damit soll der Förderantrag diesmal erfolgreich werden.