Den Beamten der Wache Jülich gelang es am Wochenende zwei deutlich alkoholisierte Kraftfahrer aus dem Verkehr zu ziehen. In beiden Fällen ergaben sich im Verlauf der Kontrolle Hinweise auf weitere Straftaten.
Am Sonntag (14.12.2025) gegen 12:55 Uhr beobachtete eine Streife zufällig die grob verkehrswidrige Vorfahrtsmissachtung eines Pkw im Kreuzungsbereich der B57/Erkelenzer Straße. Das situationsgerechte Verhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers verhinderte dabei eine Kollision der beiden Fahrzeuge. Die Beamten entschlossen sich, den auffälligen Pkw zu kontrollieren. Schnell bemerkten sie deutlichen Alkoholgeruch beim Fahrzeugführer und dessen schwankenden Gang. Ein Alkoholtest bei dem 55-jährigen Fahrer ergab eine Atemalkoholkonzentration von 1,06 Promille. Eine Blutprobe wurde veranlasst. Im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war der in Linnich aufhältige Mann nicht. Da er über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügt, erhoben die Beamten eine Sicherheitsleistung zur Sicherung des Strafverfahrens und untersagten die Weiterfahrt.
Bereits am Samstag (13.12.2025) gegen 19:30 Uhr kontrollierten Beamte der Wache Jülich auf der Kaupzinerstraße in Aldenhoven den 45-jährigen Fahrer eines E-Scooters, da an seinem Fahrzeug kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Neben dem fehlenden Versicherungsschutz stellten die Beamten deutliche Anzeichen auf Alkohol- und Drogenkonsum fest. Bei dem Mann aus Aldenhoven, der nach eigenen Angaben lediglich zur Tankstelle wollte, um Alkohol zu kaufen, ergab der Alkoholtest einen Wert von 1,12 Promille. Ein Drogentest detektierte den Konsum von Cannabis. Auch hier wurde eine Blutprobe veranlasst und ein Strafverfahren eingeleitet.









