Wie bereits berichtet, hatte die Polizei aus gefahrenabwehrenden Gründen Kontrollstellen am Bahnhof Düren eingerichtet. Zahlreiche Teilnehmer verweigerten die Überprüfung. Zeitgleich wurde beim Aachener Verwaltungsgericht wurde ein Eilantrag gegen die Kontrollstelle eingereicht. Der Eilantrag wurde jedoch abgelehnt. In der Begründung stellte das Gericht fest, dass die Einrichtung der Kontrollstelle auf Grundlage des Polizeigesetztes zu Recht erfolgt sei. Aus den Erfahrungen der zurückliegenden Jahre und den Ankündigungen des Aktionsbündnis „Ende Gelände“ für das Jahr 2018, muss damit gerechnet werden, dass es zu Blockaden von Kraftwerken und Kohlebahnen, Eindringen auf das Gelände des Tagebaus und Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte kommen wird. Da diese Handlungen Straftaten darstellen sind Kontrollen von Personen die sich offensichtlich an den Aktionen beteiligen wollen, im Vorfeld zulässig. Aufgrund der Weigerung einiger der Anreisenden des Sonderzugs dauerten die Kontrollen bis in den frühen Abend. Nach Passieren der Kontrollstelle konnten die ca. 1.000 Versammlungsteilnehmer ihren Weg zum Camp fortsetzen. Die Polizei nahm fünf Personen vorläufig fest. Sieben weitere Personen mussten zur Identitätsfeststellung dem PP Aachen zugeführt werden. Alle Personen wurden zwischenzeitlich entlassen.
Fortschreibung 2 zu „Ende Gelände 2018“: Polizei ist im Großeinsatz
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