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Lasst uns über das Gehalt reden!

Der Arbeitskreis „Equal Pay Day“ möchte was verändern. Von links: Christina van Essen, Andrea Kenter, Andrea Hilger und Ann-Katrin Steibert. Foto: Stadt Düren


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Düren. Der Equal Pay Day und das damit in Zusammenhang stehende Entgelttransparenzgesetz transportieren schwierige Themen, die es aber wert sind, verstärkt in den Blick genommen zu werden. Alle Frauen und Männer sollten informiert sein, welche Möglichkeiten das Gesetz bietet und aktiv dabei mitwirken, dass es auch in der Praxis angewandt wird und Wirkung erzielt.

Was bedeutet der Equal Pay Day? Am 18. März 2019 ist der Tag, bis zu dem Frauen umsonst gearbeitet haben, wenn der statistische Lohnunterschied von 21 %  zu den durchschnittlichen Bruttolöhnen der Männer in Tagen umgerechnet wird.

Christina van Essen, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Düren, Andrea Kenter, Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Düren, Andrea Hilger, Beauftragte für Chancengleichheit bei der Agentur für Arbeit Aachen, und Ann-Katrin Steibert, DGB-Region NRW Süd-West, haben deshalb eine Arbeitsgruppe gebildet, um gemeinsam nachdrücklich über diese beiden Themen zu informieren.

Was will das im Juli 2017 in Kraft getretene Entgelttransparenzgesetz bewirken? Schon der Name spricht ja Bände. Das Entgelttransparenzgesetz ist als gesetzliches Instrument installiert, um der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen entgegen zu wirken. Es soll die Gehaltsstrukturen durchsichtiger und vergleichbar machen. Es räumt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das Recht ein, zu erfahren, was Kolleginnen und Kollegen mit vergleichbaren Aufgaben verdienen und nach welchen Kriterien und Verfahren ihr eigenes Entgelt ermittelt wurde. Eine gute Sache, aber sie hat leider Haken: Der Auskunftsanspruch besteht nur für Beschäftigte, die in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten tätig sind. Andrea Hilger hat recherchiert: In der Stadt Düren sind das nur 37 Betriebe, darunter der öffentliche Dienst, von insgesamt 2400 Betrieben. In diesen Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten muss es sechs Kolleginnen oder Kollegen mit vergleichbarer Tätigkeit und gleichwertiger Arbeit geben, um den Antrag beim Personalrat oder Arbeitgeber stellen zu können. Eine Herausforderung für die einzelnen Arbeitnehmerinnen, die wissen wollen, ob sie bei gleicher Tätigkeit dasselbe wie ihr männlicher Kollegen verdienen. In 13 % der Betriebe mit Betriebsrat und 200-500 Beschäftigten haben sich Beschäftigte an den Betriebsrat gewandt, um ihr Entgelt überprüfen zu lassen. Bei den Betrieben über 500 Beschäftigten waren es 23%.

Die Arbeitsgruppe appelliert nun zum einen an die Frauen in Stadt und Kreis Düren, diesen Gesetzesanspruch bei Bedarf zu nutzen. „Dazu kann man sich Partner suchen, wie etwa den Betriebsrat“, schlägt Ann-Katrin Steibert vor. 

Darüber hinaus, so Christina van Essen, sollte Frau beim Einstieg in den Beruf, beim Wechsel der Arbeitsstelle oder beim Neueinstieg nach Erziehungszeiten o.ä. durch geschickte Lohnverhandlungen selber an den Verhältnissen etwas ändern. „Frauen sollten bei der Stellensuche informiert sein, wie die Gehaltsstruktur in ihrem Beruf ist. Bei Online Bewerbungen ist der Gehaltswunsch meist anzugeben und ein wichtiges Kriterium für die Bewerberauswahl.“, rät Andrea Hilger. Immer noch sind Frauen in ihren Gehaltsforderungen viel zögerlicher als Männer, hat auch Andrea Kenter festgestellt. Deshalb bietet die Gleichstellungsstelle des Kreises Düren am Dienstag, dem 9. April, 17 Uhr, einen kostenlosen Workshop „Fit für die Gehaltsverhandlung“, in der Kreisverwaltung Düren, Raum 144 Haus B, Bismarckstraße 16, 52351 Düren an. Anmeldung: Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Düren Andrea Kenter unter Gleichstellung@kreis-dueren.de bzw. Tel.: 02421/22-2522.

Christina van Essen: „Wir alle sollten über Gehalt und Wert der Arbeit sprechen, in den Familien, in der Gesellschaft und im politischen Raum. Und darüber, wie Arbeit bewertet wird.“ Studien wie „Comparable Worth“ der Hans-Böckler-Stiftung belegen, dass es nach wie vor signifikante Unterschiede bei der Bewertung von Arbeit gibt und weisen statistisch nach, dass Frauen bei gleichen Anforderungen und gleichwertig eingestuften Berufen nach wie vor schlechter entlohnt werden. Diese geschlechterdifferente Entlohnung zeigt sich grundsätzlich in allen Wirtschaftsabschnitten. Das muss sich ändern, findet der Arbeitskreis zum Thema „Equal Pay Day“ und ruft statt einer Einzelaktion alle Frauen auf, ihren Beitrag dazu zu leisten, dass das Tabuthema „Gehalt“ gebrochen und darüber offen gesprochen wird!