Kreis Düren. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt in diesem Jahr insgesamt 100 Millionen Euro für den Neubau sowie den Erwerb bestehender Eigenheime zur Verfügung.
Eine Familie mit zwei Kindern und einem Jahreshaushaltseinkommen bis zu 54.600 Euro (brutto) profitiert in mehrfacher Hinsicht von der Eigentumsförderung. So ergeben sich je nach Kommune Förderdarlehen in Höhe von 90.000 bis 120.000 Euro und ein möglicher Tilgungsnachlass von 7,5 Prozent des Gesamtdarlehens, der nicht zurückgezahlt werden muss. Das Darlehen wird für die Dauer von 20 Jahren lediglich mit 0,5 Prozent verzinst. Der laufende Verwaltungskostenbeitrag beträgt ebenfalls 0,5 Prozent, der einmalige 0,4 Prozent.
Die Tilgung beträgt beim Neubau 1 Prozent und beim Erwerb einer Bestandsimmobilie 2 Prozent. Darüber hinaus können 15 Prozent der Gesamtförderung als Eigenkapitalersatz auf die erforderliche Mindesteigenleistung von 15 Prozent der Gesamtkosten angerechnet werden. Auf diese Weise verringert sich das „echte“ Eigenkapital, das in die Finanzierung eingebracht werden muss.
Über die Einzelheiten bei der Eigenheimförderung und die weiteren Fördermöglichkeiten können sich Interessierte im Kreishaus an die Mitarbeiter des Sachgebiets Wohnungswesen (Telefon 02421/ 22 27 11 oder 22 27 14) im Amt für Bauordnung und Wohnungswesen wenden. Weitere Infos gibt es im Internet unter www.kreis-dueren.de. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der kostenlosen Aufstellung eines Finanzierungsplanes im Rahmen eines persönlichen und unabhängigen Beratungsgespräches.