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Keine Dieselfahrverbote in Düren

Symbolbild DKB-Bus (Foto: Markus Schnitzler)


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Die Stadt Düren, das Land NRW und DUH schließen Vergleich zur Luftreinhalteplanung
 
Münster./Düren. Im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land NRW auf Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Düren haben sich die Beteiligten auf konkrete Maßnahmen zur Einhaltung des Immissionsgrenzwerts für Stickstoffdioxid verständigt. Fahrverbote oder Umweltzonen sind im getroffenen Vergleich, wie bereits im Jahr 2013 im durch die Bezirksregierung Köln aufgestellten Luftreinhalteplan Düren, nicht vorgesehen. Im Vergleich wurde sich vielmehr auf ein breites Maßnahmenbündel aus bereits angestoßenen und für den nächsten städtischen Doppelhaushalt vorgesehenen Projekten zur Verbesserung der Luftqualität in Düren geeinigt.

„Die mit dem LKW-Durchfahrverbot und der Reduzierung der Fahrspuren getroffenen Sofortmaßnahmen in der Euskirchener Straße nach Fertigstellung des Südastes der B56n zeigen Wirkung. Mit dem getroffenen Vergleich sind Fahrverbote in Düren vom Tisch. Mit der erreichten Vereinbarung bin ich sehr zufrieden,“ erklärt Bürgermeister Paul Larue. Der Stadt Düren liegen zwar noch nicht sämtliche Messwerte des Jahres 2019 an der Euskirchener Straße in validierter Form vor. Aber aus den vorliegenden Werten wird sehr deutlich, dass die ab Herbst 2018 ergriffenen Maßnahmen am Hotspot Euskirchener Straße (LKW-Durchfahrverbot und Spurverringerung) zu einem signifikanten Rückgang der Belastung geführt haben. Daher bestand durch die bisher erzielten Ergebnisse für das Verfahren in Münster auch eine sehr gute Ausgangslage.

Eckpunkte des Vergleichs

Der am 11. Februar vor dem OVG Münster ausgehandelte Vergleich sieht folgende Eckpunkte vor:

• Schnellstmögliche Fertigstellung der kompletten Ostumgehung B 56n durch den Landesbetrieb Straßen.NRW bis Ende 2020
• Verbesserungen im ÖPNV: Beibehaltung des City-Tickets-XL Düren zumindest bis Ende 2021 und des Jobtickets in der Stadtverwaltung, Modernisierung der Busflotten, Reaktivierung der Bördebahn, Aufbau Dynamischer Fahrgastinformationen
• Maßnahmen im Bereich Elektromobilität: Ausbau von Ladeinfrastruktur bei Unternehmen und im Öffentlichen Raum im Rahmen des Förderprojektes eMIND, Umrüstung des kommunalen Fuhrparks, Beibehaltung des kostenfreien Parkens für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Straßenraum
• Verbesserungen des Radverkehrs: Neubau der Radstation Düren, Verkehrsversuch Protected-Bike-Lane in der Veldener Straße, Bau zusätzlicher zentraler Fahrradabstellanlagen und weiterer Ausbau der Radwegeinfrastruktur
• Maßnahmen im Bereich Mobilitätsmanagement: Beibehaltung und Ausbau des städtischen Carsharing-Systems, weitere Projekte im Bereich Schulisches und Betriebliches Mobilitätsmanagement

Weiterer Kernpunkt ist die stetige Evaluation der Messwerte und damit die wirksame Kontrolle der Maßnahmen. Sollten die Grenzwerte für NO2 am Hotspot Euskirchener Straße im Jahresmittelwert 2020 nicht eingehalten werden, setzen sich DUH und das Land Nordrhein-Westfalen kurzfristig zusammen, um eine Lösung zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte zu finden. Sollten sich die beiden Beteiligten nicht verständigen können, soll eine noch zu benennende „Schiedsstelle“ eine Empfehlung für eine Lösung aussprechen, an die beide Beteiligte gebunden sind.

In Düren ist man aber sehr optimistisch, dass ein Schiedsverfahren nicht notwendig ist. Vielmehr ist es wahrscheinlich, dass man bereits die Grenzwerte im vergangenen Jahr 2019 einhalten konnte. Der Vergleich inklusive der Anlagen mit den Maßnahmenpaketen ist als Anlage der heutigen Pressemitteilung des OVG Münster kurzfristig hier abrufbar.