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Kaminöfen – wichtige Tipps zum Schonen von Nachbarschaft und Umwelt


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Düren. Zu Beginn der kalten Jahreszeit weist das Amt für Stadtentwicklung, Abteilung Umwelt, der Stadt Düren auf häufig auftretende Probleme im Zusammenhang mit Kaminöfen hin und gibt Tipps zur Vermeidung dieser Probleme.

Um die Wohnung vor allem in der kalten Jahreszeit warm und gemütlich zu bekommen, ist es für viele Menschen wieder attraktiv geworden, Öfen und Kamine zu betreiben. Jedoch führt häufig eine nicht sachgerechte Verbrennung zu Geruchsbelästigungen und einem erheblichen Anstieg der Feinstaubbelastung. Eine unzumutbare Belästigung vor allem in Neubaugebieten, denn dort wird der Qualm durch die Lüftungsanlagen angezogen und breitet sich im Inneren des Hauses aus. Die Folge ist eine deutliche Beeinträchtigung der Gesundheit und Streit mit den Nachbarn. 

Deshalb gibt die Abteilung Umwelt der Stadt Düren folgende Tipps: Als Brennstoffe dürfen nur lufttrockenes, naturbelassenes, stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde (Scheitholz, Hackschnitzel, Reisig, Zapfen) sowie Presslinge aus naturbelassenem Holz entsprechend DIN 51731 (Holzbriketts, Holzpellets oder andere Presslinge) verwendet werden. Ob eine gute Verbrennung gegeben ist, erkennt man, wenn das Holz mit langer Flamme abbrennt, eine feine weiße Asche entsteht und die Abgasfahne nicht sichtbar ist. Unzulässige Brennstoffe sind zum Beispiel feuchtes, lackiertes, beschichtetes oder verleimtes Holz, Spanplatten oder Abfälle. 

Darüber hinaus muss für die Aufstellung eines Kaminofens die Zustimmung des zuständigen Bezirksschornsteinfegermeisters eingeholt werden. Nach dem Anschluss der Feuerstätte an den Schornstein muss eine Gebrauchsabnahme durch einen Schornsteinfeger erfolgen. 

Sollte eine extreme Geruchsbelästigung oder dunkel gefärbten Rauch wahrgenommen werden, hilft oft schon ein klärendes Gespräch unter Nachbarn. Häufig kann das Problem bereits durch die Anwendung der oben beschriebenen Punkte behoben werden. Sollte sich dies nicht als zielführend herausstellen, kann man sich direkt an den zuständigen Bezirksschornsteinfeger wenden. Stellt dieser Missstände fest, geht das städtische Amt für Recht und Ordnung den Beschwerden nach.

Weitergehende Informationen zu diesem Thema auf den Internetseiten des LANUV und des Umweltbundesamtes.