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Radwegenutzung – Recht oder Pflicht“

Radwegmarkierungen in der ViolengasseStadt Düren


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Wann bin ich verpflichtet, den Radweg zu benutzen“ – Diese Frage stellen sich viele Radfahrerinnen und Radfahrer, auch in Düren. Spätestens mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes im Jahr 2010 steht fest: Das Radfahren auf der Fahrbahn ist der Regelfall!

Auch Uwe Schmitz und Benjamin Raßmanns vom Team „Nachhaltige Mobilität“ im städtischen Tiefbauamt bemerken eine gewisse Unsicherheit bei vielen Verkehrsteilnehmern und Fußgängern. Als Folgewirkung des Urteils hat auch die Stadt Düren reagiert und in den letzten Jahren an vielen Stellen im Stadtgebiet die sogenannte „Radwegebenutzungspflicht“ aufgehoben. Die dort vorhandenen bekannten blauen Radfahrschilder wurden durch den Bauhof des Dürener Service Betriebes abgehängt.
Doch keine Regel ohne Ausnahme. Noch immer gibt es in der Stadt Radwege, die benutzungspflichtig sind und auch vorerst so bleiben. Dies ganz im Sinne der Straßenverkehrsordnung, die regelt, dass Radfahrer Radwege benutzen müssen, wenn sie mit den Zeichen 237, 240 und 241 gekennzeichnet sind. „Ein benutzungspflichtiger Radweg ist also mit dem bekannten runden blauen Schild, auf dem ein weißes Radsymbol zu erkennen ist, gekennzeichnet. Fehlt dieses Schild, dann dürfen Radfahrerinnen und Radfahrer auch die Fahrbahn benutzen.“, erklären die Verkehrsexperten vom Mobilitätsteam. 

Zur besseren Erkennbarkeit versieht die Stadt aktuell die besonderen Radverkehrsanlagen im Stadtgebiet zusätzlich mit Piktogrammen. Darüber hinaus wurden zwölf weitere Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben. Der entsprechende Anteil von Einbahnstraßen mit Freigabe des Radverkehrs in Gegenrichtung konnte somit fast verdoppelt werden. Zudem wird an unübersichtlichen Kreuzungssituationen durch eine Markierung von Fahrradpforten nochmals verstärkt auf die Freigabe hingewiesen.

Doch auch die Autofahrerinnen und Autofahrer sind gefordert. „Sie müssen beachten, dass Radfahrer die Fahrbahn benutzen dürfen. Auch dann, wenn ein Radweg im Seitenraum vorhanden ist. Oft sind dies Rennradfahrer oder schnellere Alltagspendler.“, erläutert Benjamin Raßmanns. „Alle Verkehrsteilnehmer müssen verstärkt aufeinander Rücksicht nehmen und sollten auf jeden Fall die Verkehrsregeln beachten.“, ergänzt Uwe Schmitz. Beide appellieren zudem an die Radfahrerinnen und Radfahrer: „Bitte achten Sie in der dunklen Jahreszeit auch auf eine entsprechende Beleuchtung und tragen Sie möglichst eine helle oder reflektierende Kleidung!“

Eine Übersicht der verschiedenen Anlagen und Freigaben für den Radverkehr hat das Fachteam „Nachhaltige Mobilität“ auf den Internetseiten der Stadt Düren eingestellt: www.dueren.de/leben-wohnen/mobilitaet-verkehr/fahrrad/radverkehrsanlagen.

  1. Verkehrszeichen_Radverkehr