Düren. Die Stadt Düren hat ihre Allgemeinverfügung zur Ergänzung der Coronaschutzverordnung NRW gestern (07.01.) noch einmal angepasst und eine zeitliche Regelung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Bereichen der Stadt eingefügt.
In der Innenstadt besteht demnach ab sofort eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung täglich in der Zeit von 6 bis 20 Uhr.
Die aktuelle Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt der Stadt Düren veröffentlicht und im Internet unter www.dueren.de/verwaltung-politik/bekanntmachungen/amtsblatt abrufbar. Sie ist zunächst befristet bis zum 31.01.2021.
Die Stadt Düren appelliert noch einmal ausdrücklich: „Bitte tragen Sie durch Ihr persönliches Verhalten dazu bei, die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Treffen Sie durch Beachtung der Hygieneempfehlungen Sorge, weder sich selbst noch andere mit dem neuartigen Corona-Virus zu infizieren. Jede und jeder Einzelne muss dabei Verantwortung übernehmen, für sich und für die Gemeinschaft!“
Unter www.dueren.de hat die Stadt Düren die wichtigsten Informationen zum Corona-Virus sowie aktuelle Meldungen zusammengestellt und verlinkt auf weitere wichtige Informationsseiten. Zudem finden Sie hier Informationsangebote, Tipps wie Sie sich schützen können und was Sie bei Verdachtsfällen machen sollten.