Wie der Kreis Düren mitteilt, sind die derzeitigen Inzidenzzahlen auch in der Stadt Düren weiter steigend. Die Stadt appelliert daher weiterhin eindringlich zur Einhaltung der in der Allgemeinverfügung des Kreises Düren vorgeschriebenen Verhaltensregeln und der Coronaschutzverordnung des Landes NRW.
Das Ordnungsamt der Stadt Düren hat am vergangenen Wochenende die Einhaltung der Regelungen überprüft. Dabei waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SOD sowohl Samstag als auch Sonntag jeweils von 10 bis 22 Uhr im Einsatz und wurden hierbei im Wege der Amtshilfe von der Polizei Düren unterstützt. Schwerpunkt waren die öffentlichen Parks und Grünanlagen. Ein Wettbüro in der Dürener Innenstadt wurde vorübergehend wegen wiederholter Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung geschlossen. Zudem wurde ein Bußgeldverfahren gegen den Betreiber eingeleitet. Insgesamt wurde die Maskenpflicht in einigen Stadtteilen sehr gut, in anderen Stadtteilen dagegen kaum angenommen.
Da die Allgemeinverfügung des Kreises wie auch die Coronaschutzverordnung des Landes NRW fast zeitgleich erlassen wurden, werden die Dürener Bürgerinnen und Bürger über die neuen Regelungen bisher informiert und noch nicht verwarnt.
Im Verlauf dieser Woche wird der SOD seine Kontrollen fortsetzen und dabei dann auch bei entsprechenden Regelverstößen Verwarnungen aussprechen und ein Verwarngeld erheben.
Aktualisierte Coronaschutzverordnung
Seit gestern (8. März) ist die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW in Kraft. Die Maßnahmen und somit auch die Lockerungen, die dort festgeschrieben sind, gelten für alle Kreise des Landes, unabhängig davon, welche 7-Tages-Inzidenz der jeweilige Kreis aufweist (egal ob 30 oder 150). Für die jeweiligen Öffnungsschritte ist somit die 7-Tages-Inzidenz des Landes NRW maßgeblich (heute 65,9). Gleichzeitig können laut Coronaschutzverordnung die Kreise, die eine 7-Tages-Inzidenz von über 100 aufweisen, in Abstimmung mit dem Land strengere Maßnahmen erlassen, um das Infektionsgeschehen zu verlangsamen.
Der Kreis Düren hat dies in einer Allgemeinverfügung für das Kerngebiet der Stadt Düren sowie Birkesdorf und Rölsdorf gemacht. In diesen Gebieten der Stadt Düren gilt also die Coronaschutzverordnung (mit den Lockerungen beispielsweise im Einzelhandel), die von den einschränkenden Regeln der Allgemeinverfügung ergänzt wird (u.a. Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht, Verweilverbot). In den übrigen Stadtteilen und dem restlichen Kreisgebiet gilt die neue Coronaschutzverordnung ohne Einschränkungen.
Kostenlose Schnelltests im Kreis Düren
Lt. Mitteilung des Kreises Düren ist das Angebot der kostenlosen Schnelltests gut angelaufen. Seit vergangenem Sonntag (07.03.) bietet der Kreis Düren die Schnelltests an. Sie können nun jeden Sonntag von 9 bis 17 Uhr im Kreishaus in Düren (Bismarckstr. 16, Haupteingang) und in der Geschäftsstelle der Kreisverwaltung in Jülich (Düsseldorfer Str. 6), unter coronakonformen Bedingungen, durchgeführt werden. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Schnelltest erfolgt durch geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Johanniter-Unfallhilfe, die Nasenabstriche entnehmen. Die Ergebnisse liegen nach 15 Minuten vor. Sollte der Schnelltest ein positives Ergebnis zeigen, kann direkt im Anschluss ein aussagekräftiger PCR-Test zur Bestätigung gemacht werden.
Impfverordnung NRW – Impfungen für Beschäftigte der Priorisierungsstufen 1 und 2
Das Land NRW hat die Priorisierungen der Impfungen in einer Impfverordnung geregelt. Details dazu gibt es beim Land NRW unter der folgenden Adresse: www.mags.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-stellt-impfplan-fuer-die-priorisierungsgruppe-2-vor
Seit dem 08. März können unter anderem folgende Personen ein Impfangebot wahrnehmen:
• Kitabetreuerinnen und -betreuer, Kindertagespflegepersonen
• Beschäftigte an Grund-, Förder- und Sonderschulen
• Polizistinnen und Polizisten mit direktem Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern – angefangen mit den Mitgliedern der Einsatzhundertschaften
• Personal, Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner der Werkstätten für behinderte Menschen und in besonderen Wohnformen (aufsuchende Impfung vorgesehen).
Weitere Infos hierzu gibt der Kreis Düren auf seiner Internetseite unter www.kreis-dueren.de/aktuelles/corona/index.php
Die zuletzt gemeldete 7-Tagesinzidenz des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales für den Kreis Düren lautet: 128,9.
Aktuell (09.03.) gibt es in der Stadt Düren 316 Infizierte; die Gesamtzahl der seit Ausbruch der Pandemie bisher positiv getesteten Menschen in der Stadt beträgt 3.923 (Quelle: Kreis Düren).
Die aktuellen Daten zur Corona-Situation im Kreis Düren finden Sie hier: www.kreis-dueren.de/presse/2021/corona_2021-03-09.php.