Nach der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen vom 23.04.2021 sind Terminbuchungen mit einem negativen Test (Click & Meet) im Kreis Düren ab dem 25. April untersagt. Die entsprechende Verfügung ist “ hier abrufbar.
Einzelheiten zu den ab heute geltenden Regeln stehen im Infektionsschutzgesetz, das hier nachgelesen werden kann.
Die „Notbremse“ tritt erst dann wieder außer Kraft, wenn der Inzidenzwert im Kreis Düren an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt.
Aktuelle Informationen zur Corona-Lage mit Verweisungen auf die jeweiligen Informationsseiten gibt es auf der Homepage der Stadt Düren unter www.dueren.de