Ihre Anzeige hier? Jetzt informieren

Hoffnung auf kommunalpolitisches Wirken ohne Corona-bedingte Einschränkungen

Das Bild zeigt das Rathaus in DürenStadt Düren


Ihre Anzeige hier? Jetzt informieren

Düren. Mit der Konstituierung des neuen Bezirksausschusses Düren Süd-Ost vor wenigen Tagen haben jetzt alle Bezirksausschüsse in Düren ihre Arbeit aufgenommen und auch ihre Vorstände gewählt.

Bürgermeister Frank Peter Ullrich, der an allen konstituierenden Sitzungen der Gremien teilgenommen hat, freut sich, dass die Bezirksausschüsse endlich in die kommunalpolitische Sacharbeit einsteigen können. „Leider hat die Corona-Pandemie auch den Sitzungskalender für unsere Bezirksausschüsse gewaltig durcheinandergewirbelt. Jetzt blicken wir hoffnungsvoll in die Zukunft, dass die gewählten Vertreterinnen und Vertreter in den Stadt- und Ortsteilen ihre Sitzungen ohne einschränkende Maßnahmen durchführen können“, so Ullrich.

Die Stadt Düren hat von ihrem Wahlrecht nach der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen Gebrauch gemacht und für das Stadtgebiet 13 Bezirksausschüsse gebildet. Im Einzelnen sind dies: Arnoldsweiler (Vorsitzender: Frank Heinrichs), Birgel (Vorsitzende: Evelyne Machon), Birkesdorf (Vorsitzender: Markus Roeder), Derichsweiler (Vorsitzender: Roland Kulig), Düren-Nord (Vorsitzende: Elisabeth (Liesel) Koschorreck), Düren-Süd-Ost (Vorsitzende: Nermin Ermis), Echtz-Konzendorf (Vorsitzender: Dr. Ralf Freiberger), Gürzenich (Vorsitzender: Ingo Weber), Hoven (Vorsitzender: Georg Servos), Lendersdorf-Berzbuir-Kufferath (Vorsitzender: Norbert Weber), Mariaweiler (Vorsitzender: Andreas Isecke), Merken (Vorsitzender: Rudolf Schwalbach) und Niederau-Krauthausen (Vorsitzender: Karl-Heinz Salentin).

In der Hauptsatzung der Stadt Düren finden sich weitere konkrete Regelungen für die Bezirksausschüsse. Dort heißt es unter anderem: „Für jeden Bezirk wird ein Bezirksausschuss gebildet. Jeder Bezirksausschuss besteht aus insgesamt 15 stimmberechtigten Mitgliedern. Zusätzlich können jedem Bezirksausschuss … bestellte sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner als beratendes Mitglied angehören.“ Bei der Bestellung der Mitglieder für einen Bezirksausschuss wird das bei der Wahl zum Stadtrat im jeweiligen Bezirk erzielte Stimmenverhältnis zugrunde gelegt. Der Bezirksausschuss wählt dann aus den ihm angehörenden Ratsmitgliedern eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie eine oder mehrere Stellvertreter/innen.