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Der Hammer fällt im Internet – Stadt Düren versteigert Fahrräder in einer Onlineauktion

Symbolbild Rathaus (Foto: Markus Schnitzler)


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Düren. Bereits zum 15. Mal findet eine Fundsachen-Versteigerung der Stadt Düren online statt. Ab Donnerstag, den 16. September 2021, können diesmal Fahrräder über die Internetplattformen www.dueren.de, www.e-fund.eu und www.sonderauktionen.net ersteigert werden.

Die Fahrrad-Onlineauktion dauert zehn Tage und endet am 25.09.2021, um 20.00 Uhr. Bereits ab morgen (19.08.) können die Fahrräder über die jeweiligen Internetplattformen in einer Vorschau aufgerufen werden. Bieterinnen und Bieter haben dann die Möglichkeit, sich über die einzelnen Angebote genauer zu informieren.

Auch die 15. Onlineauktion der Stadt Düren folgt wieder dem Prinzip einer Rückwärtsauktion, auch Count-Down-Auktion genannt. Das bedeutet: Es gibt für jedes angebotene Fahrrad einen Startpreis, einen Mindestverkaufspreis und eine festgelegte Laufzeit. Über die Laufzeit der Auktion fällt der Kaufpreis des Fahrrads in regelmäßigen Zeitabständen vom Startpreis bis zum Mindestverkaufspreis, wobei der jeweils aktuelle Kaufpreis des Fahrrades dem Bieter oder der Bieterin angezeigt wird. Das angebotene Fahrrad kann dann zum aktuell angezeigten Kaufpreis erworben werden und die Auktion ist beendet.
Bieterin oder Bieter haben auch die Möglichkeit, ein Wunschpreis-Gebot abzugeben. Bestehende Gebote können dabei aber durch Gebote anderer Bieter überboten werden. Erreicht der fallende Kaufpreis das Höchstgebot, erfolgt dann automatisch der Zuschlag an den Höchstbietenden.
Eine Auktion ist beendet, wenn die Bieterin oder der Bieter zum aktuellen Preis zuschlägt, der aktuelle Preis das höchste Gebot erreicht hat oder der Mindestverkaufspreis nicht erreicht wird.

Auch Onlineauktionen folgen strikten rechtlichen Regeln. So kann beispielsweise ein abgegebenes Gebot eines Bieters oder einer Bieterin nicht widerrufen oder gelöscht werden. Wichtig ist daher, die AGBs der jeweiligen Anbieterplattformen zu beachten.

Bei der 15. Fahrradauktion der Stadt Düren werden Fahrräder angeboten, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten abgelaufen ist. Eigentümer dieser Fahrräder wurden durch eine öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt aufgefordert, ihre Rechte bis spätestens 15.09.2021 beim Fundbüro anzumelden. Nach Ablauf dieser Ausschlussfrist können dann keine Rechte mehr geltend gemacht werden.
Zu beachten ist auch, dass, wie bei herkömmlichen Vor-Ort-Versteigerungen von Fahrrädern, die Gegenstände weder auf Funktionalität noch Beschädigungen geprüft werden. Es wird weder eine Garantie noch Gewährleistung gegeben. Ein Umtausch ist ebenfalls nicht möglich.