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Land NRW hat die Coronaschutzverordnung aktualisiert

Corona_gelbStadt Düren


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Das Land NRW hat die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) erneut angepasst. Mit der neuen Verordnung, die seit heute (01.10.) in Kraft ist, sind vor allem Lockerungen bei der Maskenpflicht im Freien, bei Corona-Tests und bei Großveranstaltungen wie Konzerten oder Fußballspielen verbunden. 

Die bewährten AHA+L-Standards und die konsequente Anwendung der 3G-Regeln werden beibehalten.

Der Wegfall der Maskenpflicht im Freien gilt beispielsweise in Warteschlangen, vor Kassen oder Verkaufsständen und bei Open-Air-Veranstaltungen mit über 2.500 Gästen. Für Düren betrifft das unter anderem den Wochenmarkt, für den jetzt somit keine Maskenpflicht mehr besteht. Trotzdem wird weiterhin auch im Freien das Tragen einer Maske dringend empfohlen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Typischerweise ist das insbesondere in Warteschlangen und Anstellbereichen der Fall.
Auch können PCR-Tests jetzt durch spontane Schnelltests ersetzt werden. Überall dort, wo Ungeimpfte bisher einen PCR-Test vorlegen mussten, reicht nun auch ein maximal sechs Stunden alter Schnelltest.
In der Innengastronomie sind keine Abstände oder Trennwände zwischen den Tischen mehr nötig, es bleibt aber bei der Maskenpflicht außerhalb des festen Sitz- oder Stehplatzes.

Die Coronaschutzverordnung NRW gilt bis zum 29. Oktober 2021 und ist zu finden auf dem Landesportal NRW unter https://www.land.nrw/corona. Weitere Informationen gibt es auch beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW unter https://www.mags.nrw/coronavirus-fallzahlen-nrw

Aktuelle Informationen zur Corona-Lage mit Verweisungen auf die jeweiligen Informationsseiten gibt es auf der Homepage der Stadt Düren unter www.dueren.de