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Kreis Düren erlässt neue Allgemeinverfügung

Corona_gelbStadt Düren


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Düren. Als Ergänzung zur Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Kreis Düren gestern eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die ab heute (11.11.) gilt und zunächst bis zum 15.11.2021 befristet ist.

Demnach gilt ab sofort auch im Stadtgebiet Düren für Gäste von Tanz-, Karnevals- oder sonstigen Brauchtumsveranstaltungen in Clubs, Diskotheken, Gaststätten usw. die sogenannte 2G-Regel. In der Allgemeinverfügung heißt es unter anderem, dass diese nur teilnehmen oder eingelassen werden dürfen, sofern sie genesen oder geimpft sind. 

Der Text der Allgemeinverfügung ist hier als pdf-Datei beigefügt. Weitere Informationen gibt der Kreis Düren unter www.kreis-dueren.de.

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