Düren. Besucherinnen und Besucher der Stadtverwaltung Düren benötigen ab dem kommenden Montag, 6. Dezember 2021, nicht nur einen Termin. Sie müssen dann auch nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Das negative Testergebnis muss zertifiziert – und darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Zudem besteht in den städtischen Verwaltungsgebäuden eine generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, also einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske.
Mit der Einführung der 3G-Regel möchte die Stadt angesichts der stark ansteigenden Corona-Infektionszahlen die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher sowie der Mitarbeitenden erhöhen. Der jeweilige Immunisierungs- oder Testnachweis sowie ein amtliches Ausweisdokument sind stets mitzuführen und auf Verlagen den jeweils für die Kontrolle verantwortlichen Personen vorzuzeigen.