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Die Stadt Düren informiert über das Wohngeld-Plus-Gesetz

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Zum 1. Januar 2023 tritt das Wohngeld-Plus-Gesetz des Bundes in Kraft. Damit steigt in Nordrhein-Westfalen die Zahl der wohngeldberechtigten Haushalte von rund 160.000 auf voraussichtlich rund 480.000 Haushalte an.

Dies führt zu einer enormen Belastung für die Wohngeldstellen in den Kommunen, die Stadt Düren rechnet für ihre Zuständigkeit mit einer Verdreifachung der Fall- und Antragszahlen. 

Da das für die Bewältigung der Aufgaben notwendige Personal voraussichtlich erst im Laufe des 1. Halbjahres 2023 zur Verfügung stehen wird, bittet die Stadt Düren um Verständnis, dass bei der Bearbeitung der eingehenden Neuanträge mit deutlichen Wartezeiten zu rechnen ist, zumal die für die Bescheidung der Neuanträge nach neuem Wohngeldrecht benötigte Software durch das Land NRW voraussichtlich erst zum 1. April 2023 zur Verfügung stehen wird.

Die Menschen, die derzeit bereits Wohngeld beziehen, erhalten aufgrund der fehlenden Software des Landes das Wohngeld zunächst in bisheriger Höhe weiter ausgezahlt. Eine Nachberechnung erfolgt dann automatisch zum 1. April 2023. Die Betroffenen müssen dazu nichts veranlassen.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und die Kommunen arbeiten gemeinsam mit Hochdruck an der Umsetzung der Wohngeldreform. Ab dem 1. Januar 2023 können Bürgerinnen und Bürger einen Antrag nach dem neuen Wohngeld-Plus-Gesetz stellen. Bereits seit dem 15. Dezember 2022 können Bürgerinnen und Bürger über den Wohngeldrechner NRW (www.wohngeldrechner.nrw.de) prüfen, ob sie einen Wohngeldanspruch nach neuem Recht haben und online einen Wohngeldantrag stellen. 

Um die Bürgerinnen und Bürger bei der Antragsstellung zu unterstützen, hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung, mehrsprachige Kurzinformationen und ein Erklär-Video veröffentlicht. Diese Informationen stellt die Stadt Düren auf ihrer Internetseite (https://www.dueren.de/) und im Bürgerportal (https://onlinedienste.dueren.de/) zur Verfügung.

Die Stadt Düren weist darauf hin, dass es zur Beantragung von Wohngeldleistungen immer eines schriftlichen oder eines Online-Antrages bedarf.

Die drei Bausteine der Wohngeldreform:
•    Dauerhafte Heizkostenkomponente als Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete oder Belastung
•    Dauerhafte Klimakomponente als Zuschlag auf die Höchstbeträge für Miete und Belastung
•    Änderung der Wohngeldformel, was zur Erweiterung der Einkommensgrenzen führt und damit den Empfängerkreis vergrößert.

Weitere Informationen zum Thema Wohngeld finden sich auf der Internetseite des Ministeriums unter: https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld.