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Jugendschöffenwahl und Schöffenwahl 2023: weitere Ehrenamtler gesucht

Symbolbild Amtsgericht (Foto: Markus Schnitzler)


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Düren. Die Stadt Düren sucht weiter Engagierte, die als Schöffeninnen und Schöffen und Jugendschöffinnen und Jugendschöffen beim Amtsgericht Düren und beim Landgericht Aachen tätig sein möchten. 

Aktuell werden die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Auf einen ersten Aufruf haben sich schon einige Kandidatinnen und Kandidaten gemeldet, es sind aber immer noch einzelne Positionen frei.

Schöffen und Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter in Strafverfahren, die bei Amts- und Landgerichten in Verhandlungen mitwirken. Sie sind dabei mit gleichem Recht und gleicher Stimme wie der Berufsrichter ausgestattet. Schöffe wird man, indem man sich um das Amt bewirbt oder vorgeschlagen wird. 

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Stadtgebiet Düren wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Da die ehrenamtlichen Richter unter anderem auch Beweise, Zeugenaussagen, Gutachten und Urkunden bei ihrer Urteilsfindung würdigen und berücksichtigen müssen, wird außerdem eine gewisse Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die kann aus gesellschaftlichem Engagement und oder beruflicher Erfahrung bestehen, dabei steht aber nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Jugendschöffen sollten durch ihre Berufs- und Lebenserfahrung ein entsprechendes Rechtsempfinden und Erfahrung im Umgang mit Jugendlichen mitbringen.

Ausgeschlossen von der Wahl zum Schöffen sind Menschen, die in der Vergangenheit zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige, also etwa Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer oder Strafvollzugsbedienstete, und Religionsdiener können nicht zu Schöffen gewählt werden.

Interessenten für das Amt der Jugendschöffin beziehungsweise des Jugendschöffen können sich schriftlich bis zum 31. März 2023 bei der Stadt Düren – Jugendamt, City-Karree, Wilhelmstr. 34, 52349 Düren – bewerben. Interessenten für das Amt der Haupt- oder Hilfsschöffen können ihre Bewerbung schriftlich an die Stadt Düren – Amt für Recht und Ordnung, Wirteltorplatz 7, 52349 Düren – oder per Mail an rechtsamt@dueren.de senden.

Bewerbungen können auch direkt online auf der Internetseite der Stadt Düren, auf www.dueren.de, ausgefüllt werden. Bewerbungsformulare und weitere Informationen gibt es außerdem online unter www.schoeffen-nrw.de beziehungsweise www.schoeffenwahl.de.