Bereits seit einigen Wochen gibt es eine breite Diskussion um die Weierstraße. Wir hatten bereits darüber berichtet.
Nachdem der Stadtrat die Angelegenheit an den zuständigen Ausschuss verwiesen hatte, wurden die Pläne umfangreich diskutiert und es wurden auch Änderungen eingebracht. Eine wesentliche Änderung ist, dass das Ganze als Reallabor ausprobiert werden soll. Bereits die Bezeichnung Reallabor löste Entsetzen bei den Betroffenen Geschäftsleuten aus.
https://sessionnet.krz.de/dueren/bi/si0057.asp?__ksinr=20079362
Am 23.03.2023 wurde nun der Antrag „Fußgängerzone Weierstraße“ unter TOP Ö8 mehrheitlich beschlossen. Gegen diesen Antrag hat nun die CDU-Fraktion Einspruch eingelegt. Der Antrag wurde von sechs Fraktionsmitgliedern unterzeichnet. So ist es in der Geschäftsordnung des Stadtrats geregelt. https://www.dueren.de/assets/userfiles/pdfbereich_verwaltunundpolitik/satzungen_ordnungen/s1/S1-04_Gesch%C3%A4ftsordnung.pdf
Mit dem Einspruch ist der Beschluss gestoppt. Nun muss der Stadtrat entscheiden. Die nächste Ratssitzung ist nach den Osterferien am 26.04.2023.
Bereits im Vorfeld war von Geschäftsleuten und Immobilieneigentümern angekündigt worden, gegen einen Beschluss die Weierstraße in eine Fußgängerzone umwandeln zu wollen, notfalls mit einem Bürgerbegehren vorgehen zu wollen. Der nun erzwungene Ratsbeschluss sorgt für eine eindeutige Grundlage für ein solches Bürgerbegehren. Gleichzeitig zwingt er alle Mitglieder des Rats Stellung zu beziehen und sich zu entscheiden.
Wann genau die Entscheidung nun in den Rat der Stadt Düren kommt ist noch unklar. Wir bleiben dran.
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