Das Glasverbot an Weiberfastnacht hat sich bewährt. Daher wird es auch in diesem Jahr wieder eine „Glasverbotszone“ in der Dürener Innenstadt geben, die verhindern soll, dass sich Feiernde wie früher an Glasscherben verletzen können.
Für Weiberfastnacht, Donnerstag, dem 8. Februar 2024, hat die Stadt Düren eine ordnungsbehördliche Verordnung erlassen, die das Mitführen, Konsumieren und auch den Verkauf von Getränken in Glasbehältern in der Dürener Innenstadt an diesem Tag regelt. Der Geltungsbereich der Verordnung umfasst den gesamten innerstädtischen Kernbereich, begrenzt von der Schützenstraße, Hohenzollernstraße, Bonner Straße, Stürtzstraße, August-Klotz-Straße, Philippstraße, Bundesbahntrasse, Lagerstraße, Bahnbrücke, Arnoldsweilerstraße ab Lagerstraße (bis Hans-Brückmann-Straße), Hans-Brückmann-Straße und Bismarckstraße von der Hans-Brückmann-Straße bis zur Schützenstraße.
In dem ausgewiesenen Bereich sind Glasflaschen und Glasbehälter verboten. Sie dürfen weder mitgeführt noch darf aus ihnen getrunken oder gegessen werden. Auch dürfen keine Getränke in Glasbehältern verkauft werden, wenn diese innerhalb der Glasverbotszone konsumiert werden sollen. Verstöße gegen das Glasverbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Die ordnungsbehördliche Verordnung ist im Amtsblatt der Stadt Düren veröffentlicht und im Internet unter Amtsblatt der Stadt Düren (dueren.de) abrufbar.