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Veränderungen in der Verwaltung: Stadt Düren sucht neue Dezernenten

Ratssaal der Stadt Düren (Foto: Frank Reiermann)


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In der Verwaltung der Stadt Düren stehen hochrangige Veränderungen bevor. Dabei geht es um die Leitungen von zwei der fünf Dezernate, bei denen außerdem noch die Zuständigkeit angepasst werden soll. In der bevorstehenden Sitzung am Donnerstag, 21. März spricht der Stadtrat über diese Themen. Zwei Stellenausschreibungen stehen auf der Tagesordnung, aber in Wirklichkeit soll nur eine Stelle neu besetzt werden.

  • Hintergrund: Die fünf Dezernate der Stadt Düren
  • Dezernat II: Nachfolger für Thomas Hissel gesucht
  • Dezernat V: Größerer Zuständigkeitsbereich, mehr Geld, aber keine Neubesetzung
  • Wohnsitz in Düren und Vollzeit gefordert

Hintergrund: Die fünf Dezernate der Stadt Düren

Die Dürener Stadtverwaltung muss sich um zahlreiche Aufgaben kümmert. Diese sind auf fünf Dezernate verteilt. Dezernat I für Personal, Schule, Sport, Kultur und Integration leitet Bürgermeister Frank Peter Ullrich persönlich. Für Dezernat III (Planen und Bauen) ist der Technische Beigeordnete Niels-Christian Schaffer zuständig. Dezernat IV für Recht, Sicherheit und Bürgerservice wird von der der Beigeordneten Christine Käuffer geführt. Interessant wird es jetzt bei Dezernat II, das bisher Allgemeine Verwaltung, Finanzen, Wirtschaft, Soziales und Beteiligungen umfasst und dem Dezernat V, das bisher mit Generationen und Demografie überschrieben ist. Diese beiden Abteilungen sind von den anstehenden Veränderungen betroffen.

Dezernat II: Nachfolger für Thomas Hissel gesucht

An der Spitze von Dezernat II steht bisher Thomas Hissel, der nicht nur erster Beigeordneter ist, sondern sich als Kämmerer auch den ausgeglichen Haushalt der Stadt kümmerte. Ende Januar wurde der Aachener zum Beigeordneten seiner Heimatstadt gewählt. Die Nachricht kam überraschend, weil Hissel in Düren erst im September 2023 für acht Jahre wiedergewählt worden war.

In der Stellenausschreibung für die Leitung von Dezernat II sucht die Stadt Düren nun ab 1. Juni 2024 den oder die Nachfolger(in). Die Stelle umfasst neben der Position des ersten Beigeordneten und Kämmerers auch die Funktion des allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters. Sie wird mit der Besoldungsgruppe B4 entlohnt. Bewerber müssen die Befähigung zum Richteramt oder zum allgemeinen Verwaltungsdienst oder ein passendes abgeschlossenes Studium vorweisen.

Dezernat V: Größerer Zuständigkeitsbereich, mehr Geld, aber keine Neubesetzung

Ähnlich sieht die Stellenausschreibung für die Leitung des Dezernats V aus. Hier wird aber nicht wirklich eine neue Person an der Spitze gesucht. Schließlich wird das Dezernat seit Oktober 2022 von Christopher Löhr geleitet. Löhr hat viel Erfahrung in diesem Bereich und soll nach dem Willen der Koalition Zukunft seine Arbeit fortsetzen, wie Dagmar Nietan (SPD) auf Nachfrage bekräftigt. Die Fraktionsvorsitzende und Sprecherin der Koalition erklärt, dass die Stellenausschreibung für das Dezernat V aus formalen Gründen erfolgt. Dieses Dezernat soll nämlich zukünftig vom Dezernat II den umfangreichen Bereich Soziales übernehmen.

Der Blick auf die Stellenausschreibung zeigt außerdem, dass Löhr zwar seine Stelle behält, aber vom einfachen Dezernenten zum Beigeordneten aufrücken soll. Finanziell bedeutet das einen Aufstieg von Besoldungsgruppe A15 auf B3.

Wohnsitz in Düren und Vollzeit gefordert

Beide Stellenausschreibungen enthalten noch weitere interessante Details. So wird von den zukünftigen Dezernenten erwartet, dass sie ihren Erstwohnsitz in Düren haben. Beim bisherigen ersten Beigeordneten und Kämmerer Thomas Hissel wurde das noch nicht so streng gesehen, denn Hissel wohnte während seiner Tätigkeit für die Stadt Düren in Aachen.

Die Dürener Verwaltung erkennt in ihren Stellenausschreibungen außerdem an, dass bei ihr „Frauen unterrepräsentiert sind“. Allerdings wird bei beiden Dezernentenposten auch ausdrücklich betont, dass es sich jeweils um „eine nicht teilbare Vollzeitstelle“ handelt. Teilzeit ist also nicht erwünscht, was zum Beispiel Mütter und Väter, die sich um die Betreuung ihrer Kinder kümmern, von vornherein ausschließt.