Düren. Wer im Zeitraum zwischen Mitte Dezember 2024 bis Mitte Januar 2025 in Düren, zum Beispiel wegen eines Umzugs, temporäre Halteverbotsbereiche beantragen möchte, sollte die Anträge bis spätestens Ende der ersten Dezemberwoche stellen. Darauf weist das Amt für Tiefbau und Grünflächen der Stadt Düren hin.
Die Frist gilt auch für Anträge für Kanal- und Straßenbaustellen im öffentlichen Straßenraum.
Hintergrund ist die allgemeine Schließung der Stadtverwaltung Düren von Montag, dem 23. Dezember, bis einschließlich Dienstag, dem 31. Dezember 2024. Da für die Anträge auf temporäre Halteverbotsbereiche und Kanal- und Straßenbaustellen im öffentlichen Straßenraum ein 14-tägiger Bearbeitungsvorlauf zu beachten ist, müssen sie für den Zeitraum Mitte Dezember 2024 bis Mitte Januar 2025 bis spätestens Freitag, dem 6. Dezember 2024, per E-Mail an svb66@dueren.de eingereicht werden.