Der Platztausch von Weihnachtsmarkt und Wochenmarkt in Düren hat weitere Konsequenzen. Wie bereits berichtet, hatte der Dürener Stadtrat am Aschermittwoch beschlossen, den Weihnachtsmarkt 2025 wie beim letztjährigen Jubiläum erneut auf dem Marktplatz stattfinden zu lassen. Um den Händlern des Wochenmarkts, die im vergangenen Jahr u.a. mit einem Bürgerbegehren gegen den Umzug auf den Kaiserplatz protestiert hatten, entgegenzukommen, werden ihnen für den entsprechenden Zeitraum die Standgebühren entlassen. Das hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 12. März beschlossen. Allerdings gibt es dafür eine Bedingung.
Wer kommt, zahlt keine Gebühren
In der Beschlussvorlage für den Stadtrat wurden zwei Varianten vorgestellt. Nach der Variante A wären allen Händlern die Standgebühren für die Zeit vom 10. November bis 29. Dezember 2025 (die Zeit des Weihnachtsmarkts inklusive vorherigem Aufbau) erlassen worden. Der Stadtrat hat sich jedoch für die Variante B entschieden. Demnach gilt der Gebührenerlass nur für diejenigen Händler, die an den jeweiligen Markttagen von Mitte November bis Ende Dezember ihren Verkaufsstand auch tatsächlich betreiben. Diese Entscheidung soll „einen Anreiz schaffen, auch im Zeitraum der Verlegung regelmäßig den Marktstand zu betreiben“.
Gebühren seit 2002 unverändert
Normalerweise werden die Standgebühren monatlich abgerechnet. Das erfolgt unabhängig davon, an wie vielen Markttagen der jeweilige Händler tatsächlich auf dem Wochenmarkt aktiv war.
Die Kosten werden durch die „Gebührensatzung über die Erhebung von Gebühren aus Anlass des Dürener Wochenmarktes“ geregelt. Diese Satzung wurde erstmals 1989 beschlossen und zuletzt Ende 2001 geändert. Seit Anfang 2002 sind die Gebühren also unverändert. Sie betragen pro Tag und Quadratmeter dienstags und donnerstags 0,41 € und samstags 0,61 €. Mindestens sind jedoch dienstags und donnerstags 5,00 € und samstags 7,50 € zu bezahlen.
Einige Händler zahlen üblicherweise einfach die monatlichen Gebühren, auch wenn sie unregelmäßig nach Düren kommen. Daher bleibt abzuwarten, ob der Erlass der Standgebühren tatsächlich Auswirkungen auf den Wochenmarkt hat.