Nach der Kommunalwahl hat sich Anfang November der Dürener Stadtrat in der neuen Zusammensetzung konstituiert und auch die Koalition aus CDU und SPU ist beschlossen. Bei der nächsten Sitzung am Mittwoch, 19. November geht es nun um das eigene Geld. Die Aufwandsentschädigung der Ratsmitglieder soll erhöht werden.
23% mehr Geld für den Inflationsausgleich
Die 29. Änderung der Hauptsatzung, die beschlossen werden soll, sieht vor, die Aufwandsentschädigung von derzeit monatlich 130 € auf 160 € pro Fraktionsmitglied zu erhöhen. Diese Steigerung um rund 23% entspricht der Inflationsrate von 2020 bis 2025. Diese beträgt laut Statistischem Bundesamt 23,4%. Somit werden durch die Erhöhung nur die gestiegenen Lebenshaltungskosten ausgeglichen. Bei 52 Ratsmitgliedern würde die Änderung Mehrkosten von 18.720 € jährlich verursachen.
Jede Fraktion im Rat erhält von der Stadt Düren außerdem einen Grundbetrag von 1.700 €. Dieser monatliche Betrag soll laut Beschlussvorlage gleich bleiben.
Um die Änderung durchzuführen, muss die Hauptsatzung geändert werden. Dort wird die Aufwandsentschädigung in §11 geregelt.
Die Arbeit der Ratsmitglieder
Die Aktivität der Ratsmitglieder beschränkt sich nicht auf die Sitzungen des Dürener Stadtrats, die in der Regel monatlich stattfinden. Hinzu kommen noch die Sitzungen der Ausschüsse, die jeweils einen Themenbereich behandeln. Außerdem treffen sich die Mitglieder der einzelnen Fraktionen noch zu Sitzungen. Die Fraktionssitzungen können auch online stattfinden.
Neben der erwähnten Aufwandsentschädigung gibt es ein Sitzungsgeld, das die Ratsmitglieder bei allen Arten von Sitzungen erhalten. Die Gelder, die nicht in der Hauptsatzung der Stadt Düren festgelegt sind, werden über die Entschädigungsverordnung Nordrhein-Westfalen (EnschVO) geregelt.









Ratssaal der Stadt Düren (Foto: