Ab dem kommenden Schuljahr 2026/27 gibt es einen rechtlich garantierten Anspruch auf einen Platz in der offenen Ganztagsschule (OGS). Für Schüler der ersten Klasse gibt es dann eine garantierte Förderung. In den folgenden Jahren wird die Regel auf weitere Klassenstufen ausgedehnt. Das geht aus dem 2021 verabschiedeten und jetzt in Kraft tretenden Ganztagsförderungsgesetz hervor. Auch die Schulen in Düren und die Verwaltung müssen sich damit beschäftigen, weshalb das Thema auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung beim Schul- und Sportausschuss steht.
Reichen die Plätze in Düren?
Grundsätzlich können Schulen selbst entscheiden, welche Schüler sie an ihrem Standort aufnehmen. Durch das neue Gesetz müssen ab 1. August 2026 jedoch Kinder einen OGS-Platz bekommen, deren Eltern den Rechtsanspruch nutzen. Hier entscheiden nicht mehr die Schulen selbst, sondern die Stadt.
Daher müssen ausreichend OGS-Plätze zur Verfügung stehen. In der neuen Mitteilungsvorlage spricht die Dürener Stadtverwaltung davon, eine Versorgungsquote von 80% an Ganztagsschulen angestrebt zu haben. Allerdings zeigten zuletzt u.a. die Probleme an der Südschule, dass das Ziel nicht so leicht umsetzbar ist.
Gespräche bei drohenden Kündigungen
Der OGS-Anspruch könnte in Zukunft dazu führen, dass Kinder mit Rechtsanspruch andere Schüler verdrängen. Jeweils bis Ende April eines Jahres sind Kündigungen möglich. Die Stadt Düren möchte solche Probleme vermeiden. In Härtefällen soll es Gespräche mit dem Jugendamt und dem Schulverwaltungs- und Sportamt geben. Letztlich soll die Stadt die Entscheidung treffen. Dabei könnte es passieren, dass Schüler an Schulen zugeteilt werden, die weit von ihrem Wohnort entfernt sind.
Außerdem sind folgende Regelungen geplant. Bei Plätzen, die durch einen Wechsel ins fünfte Schuljahr frei werden, sollen Kinder mit Rechtsanspruch vorrangig aufgenommen werden. Außerdem sollen die Aufnahmegrundsätze der Schulen jährlich darauf überprüft werden, ob sie dem Rechtsanspruch gerecht werden.
Eltern könnten klagen
Offen bleibt jedoch die Frage, wie die Stadt mit eventuellen juristischen Klagen umgeht. Wenn Eltern vor Gericht den OGS-Platz für ihr Kind einklagen, helfen die Gesprächsrunden nicht weiter.





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