Wie groß ist das Problem mit Kriminalität im Zentrum von Düren wirklich? Die Koalition aus CDU und SPD sieht angesichts mehrerer Schwerpunkteinsätze der Polizei Handlungsbedarf für mehr Sicherheit rund um den Bahnhof und in der Innenstadt. Deshalb möchte sie diese Bereiche künftig mit einer Videoüberwachung strenger kontrollieren. Die Grundlage für den Einsatz der Kameras soll eine Sicherheitsanalyse liefern, die die Koalitionäre bei der Ratssitzung am 14. Oktober beantragen.
Genaue Daten zu Straftaten gefordert
Die Politiker verweisen auf wiederholte Schwerpunkteinsätze, die die Polizei im Mai und Juni 2026 in der Umgebung des Bahnhofs und der Innenstadt durchführte. Es habe viele Einsätze wegen Betäubungsmitteln, Messergewalt und KfZ-Kriminalität gegeben.
Um genauer zu sehen, wo sich die Verbrechen häufen, fordern sie kleinteilige Daten. Die Analyse soll neben den Schwerpunkteinsätzen Informationen über Anzahl, Art und Tatorte der Delikte liefern. Außerdem sollen Informationen zu Datenschutz und Technik für die Videoüberwachung und ergänzende Maßnahmen wie mehr Präsenz, Beleuchtung und bauliche Änderungen geprüft werden.
Kameras am Bahnhof und der Innenstadt?
Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, sollen die Überwachungskameras am Bahnhof sowie dem angrenzenden Langemarckpark / Gutenbergplatz zum Einsatz kommen. Auch der Kaiserplatz und Markt sowie die Wirtelstraße werden als mögliche Standorte aufgeführt. Hinzu kommen die Wege zwischen diesen Bereichen.
Die rechtliche Grundlage für die Überwachung bietet das Polizeigesetz NRW in §15a (Datenerhebung durch den offenen Einsatz optisch-technischer Mittel). Demnach ist der Einsatz der Kameras erlaubt, wenn dort „wiederholt Straftaten begangen wurden und die Beschaffenheit des Ortes die Begehung von Straftaten begünstigt, solange Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass an diesem Ort weitere Straftaten begangen werden“. Gleiches gilt für „Straftaten von erheblicher Bedeutung“. Die aufgezeichneten Bilder dürfen höchstens 14 Tage lang gespeichert werden, sofern sie nicht für die Strafverfolgung eingesetzt werden. Außerdem muss die Rechtmäßigkeit der Überwachung nach spätestens einem Jahr neu geprüft werden.






Langemarck-Park mit Videoüberwachung (Fotomontage)