Besonders unverfroren und höchst gefährlich war das Verhalten eines 19 Jahre alten Autofahrers aus Herzogenrath, den die Polizei in der Nacht zum Donnerstag erst nach einer fußläufigen Verfolgung zur Verantwortung ziehen konnte.
Kurz vor Mitternacht hatte der Heranwachsende mit seinem Kleinwagen die Autobahn 4 in Fahrtrichtung Köln befahren. Zwischen den Anschlussstellen Weisweiler und Langerwehe kam es dann zu einem Unfall, dessen exakter Hergang noch geklärt werden muss. Jedenfalls soll der 19-Jährige womöglich mit Absicht den Wagen einer 23 Jahre alten Frau aus dem Aachener Land seitlich gerammt haben. Dies hatte zur Folge, dass das Auto der Frau mitsamt der Beifahrerin gegen die (als Fahrbahnteiler aufgebaute) Mittelbetonwand geschoben wurde und dort vehement in die Bande krachte. Glücklicherweise blieben die beiden Insassinnen unverletzt und es kam auch nicht zu Folgeunfällen auf der Autobahn, dennoch entstand hoher Sachschaden. Unmittelbar nach dem Geschehen soll der 19-jährige Beschuldigte dann angehalten haben und sich bei den von ihm „abgeschossenen“ Fahrzeuginsassinnen erkundigt haben, ob sie wohlauf seien. Dann jedoch habe er sich mit dem Hinweis „Den Rest macht die Versicherung“ wieder ins Fahrzeug gesetzt und sei ohne Licht geflüchtet.
Dank der reaktionsschnellen Hinweise von Zeugen wurde die Polizei schnell auf die Spur des Flüchtigen gebracht, der zwischenzeitlich die Autobahn bei Langerwehe verlassen hatte. Dort hatte er noch vor Eintreffen der ersten Beamten bereits einen zweiten Unfall verursacht, indem er von der L12n abgekommen und in einen Graben gefahren war. Dort war sein Wagen stark beschädigt und nicht mehr fahrbereit liegengeblieben. Beim Hinzukommen der Polizisten flüchtete der 19-Jährige jedoch zu Fuß und rannte über einen angrenzenden Acker davon. Allerdings waren die Beamten schneller und ausdauernder, so dass der Herzogenrather eingeholt und festgehalten werden konnte. Der stark berauscht wirkende 19-Jährige ließ dann auf der Fahrt zur Polizeiwache eine verbale Entgleisung (nicht zitierfähig) nach der anderen folgen, so dass auch noch Beleidigungen übelster Art dokumentiert werden mussten. Zudem wurde ihm ein verbotenes Einhandmesser abgenommen und die zur Beweissicherung erforderliche Blutentnahme musste unter Zwang erfolgen.
Ob der Beschuldigte neben Alkohol auch andere Substanzen im Blut hatte, werden die Auswertungen ergeben müssen. Bereits jetzt wurden der Führerschein einkassiert und ein umfangreiches Strafverfahren eingeleitet.
Die Ermittlungen gegen den 19-Jährigen dauern an.