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Kontrolle des Güterverkehrs


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Wieder einmal führten Beamte des Verkehrsdienstes gemeinsam mit der Bußgeldstelle, dem Straßenverkehrsamt und dem Veterinäramt Kontrollen des gewerblichen Güterverkehrs durch. Und wieder mussten zahlreiche Verstöße geahndet werden.

Das Augenmerk der Kontrollkräfte lag am Mittwochmorgen wie gewohnt auf der Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten, dem technischen Zustand von Transportfahrzeugen und nicht zuletzt auf der Beachtung der Vorschriften zur Ladungssicherung. Insgesamt wurden auf der B 56 in der Nähe der Autobahnzufahrt 42 Fahrzeuge kontrolliert, wobei über die Hälfte beanstandet wurden. Ein Dutzend Ordnungswidrigkeitenanzeigen sowie die gleiche Anzahl von Verwarnungsgeldern wurden gefertigt und erhoben. Unzureichende Sicherung der Ladung führte in elf Fällen zu polizeilichen Maßnahmen und dazu, dass eine Weiterfahrt erst nach entsprechender Sicherung gestattet werden konnte. Von fünf überprüften Kühlfahrzeugen wurden zwei durch das Veterinäramt beanstandet: in einem Fall war die Kühltechnik des Fahrzeugs defekt, so dass die noch verwertbare Ladung auf ein anderes Fahrzeug umgeladen werden durfte. Im anderen Fall war die Verpackung der zu kühlenden Waren defekt, deren Auslieferung und gewerbliche Verwertung wurde folglich untersagt.

Alle an der Kontrolle beteiligten Fachdienststellen waren sich auch am Mittwoch einig, dass derartige Kontrollen auch weiterhin erforderlich sind, um die Sicherheit im gewerblichen Güterkraftverkehr zu erhöhen.