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Wir beziehen uns auf die oben genannte Pressemeldung und stellen folgenden Sachverhalt richtig:
An der Unfallstelle entlang der Betriebsstraße zwischen Echtz und Inden verläuft kein Radweg, wie von uns geschrieben. Es handelt sich um einen asphaltierten Weg, welcher für den landwirtschaftlichen Verkehr und Radfahrer freigegeben ist. Für Radfahrer besteht somit keine Benutzungspflicht. Folglich durfte der verunfallte Rennradfahrer die Straße nutzen.