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Unfallflucht geklärt


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Ein Verkehrsunfall liegt in der Regel immer dann vor, wenn Verkehrsteilnehmer/innen im öffentlichen Straßenverkehr einen Schaden herbeiführen. Beteiligte an einem solchen Ereignis sind verpflichtet, zur Regulierung des Schadens Angaben zu ihrer Person zu machen. Geschieht dies nicht, steht immer der Verdacht einer Verkehrsunfallflucht im Raum. So wie im Fall eines 35-Jährigen aus Nideggen: er stürzte mit seinem Krad auf der L246, und obwohl er hierbei eine Leitplanke beschädigte, fuhr er anschließend davon. Durch Hinweise von Zeugen konnte die Polizei den Verursacher ermitteln und gegen ihn eine Anzeige vorlegen.

Kurz nach 13:00 Uhr am Montag bemerkten die Insassen eines Fahrzeugs einen Motorradfahrer, der sie auf der L246 zwischen Schmidt und Brück trotz Gegenverkehrs überholte. Wenig später trafen sie erneut auf den Kradfahrer, allerdings war dieser zwischenzeitlich mit seiner Maschine gestürzt und lag neben der Fahrbahn im Grünstreifen. Die Zeugen hielten an, sicherten die Unfallstelle ab und sprachen mit dem augenscheinlich unverletzten Mann. Dieser richtete sein Motorrad wieder auf, sammelte Teile seines beschädigten Zweirads ein und fuhr davon.

Die informierten Polizeibeamten suchten kurze Zeit später die Anschrift des Fahrzeughalters auf, an der sich auch das unfallbeschädigte Krad befand. Der 35-jährige Halter gab zu, gestürzt zu sein, jedoch habe er eigenen Angaben zufolge nicht daran gedacht, die Polizei zu informieren. Da er einen Fremdschaden an der Leitplanke in Höhe von geschätzt 2000 Euro verursacht hatte, wird ihm nun eine Verkehrsunfallflucht vorgeworfen.