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Eingeschränkte Erreichbarkeit der Dienststelle Waffenrecht

Symbolbild Polizei Düren (Foto: Markus Schnitzler)


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Das Sachgebiet Zentrale Aufgaben 1.2 der Kreispolizeibehörde Düren (Waffenrecht / Versammlungsrecht) ist aufgrund der hohen Corona-Infektionszahlen ab Montag, den 06.12.2021 für den Publikumsverkehr geschlossen. Die telefonische Erreichbarkeit bleibt unter den Rufnummern 02421 949-3121, -3122, -3123, -3124 nach wie vor gewährleistet.

Eine persönliche Vorstellung bei der Waffenbehörde ist nur nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Terminvereinbarung in Ausnahmefällen möglich. Hierbei wird der 3-G-Nachweis im Eingangsbereich kontrolliert. Das heißt, Sie müssen einen Nachweis über eine Genesung, Impfung oder einen zertifizierten Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, erbringen. Es gilt die Maskenpflicht.

Bitte wenden Sie sich möglichst auf dem Postweg oder per E-Mail (ZA12.Dueren@polizei.nrw.de) mit ihrem Anliegen an die Waffenbehörde. Unterlagen mit Originaldokumenten, zum Beispiel Waffenbesitzkarten, können auch beim Servicepoint Aachener Str. 28 abgegeben oder in den vor dem Dienstgebäude befindlichen Briefkasten eingeworfen werden.