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Vandalen im Park

Park-Vandalen in Nörvenich Quelle: (ots/Polizei Düren)


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Man kann es fast nur noch mit Galgenhumor ertragen, und beschreiben. Zeitgleich mit der einsetzenden Frosch- und Krötenwanderung sind sie wieder da – die Vandalen im Nörvenicher Burgpark!

Doch anders als die harmlosen Amphibien, die sich auf eine Millionen Jahre alte Abstammung und imposante Artenvielfalt berufen dürfen, erweisen sich die offenbar ebenfalls heimisch gewordenen Park-Vandalen als einfältig und schädlingsgleich.

So führten am Freitagabend umliegende Bewohner gleich mehrfach Beschwerde darüber, als sich die offenbar bevorzugt im Dunkeln verbergenden, dann aber zu Gruppen zusammenfindenden Park-Vandalen durch Geböllere und Gedonnere laut und störend bemerkbar machten. Ob es inzwischen normal ist, dass dabei der sowieso unerlaubte Einsatz von Pyrotechnik zum normalen Balz- oder Ritualverhalten zählt, kann noch nicht abschließend beurteilt werden, wird aber zweifelsohne als nicht sozialadäquat eingestuft. Typisch ist jedoch, dass sich die am liebsten unsichtbar bleibenden Park-Vandalen beim Annähern der Polizei der visuellen Wahrnehmung blitzartig in unbekannte Rückzugsräume entziehen, ohne dass zuvor eine genaue Zuordnung zu Geschlecht und Herkunft möglich ist.

Eine weitere nächtliche Begehung des Parks durch Polizeibeamte, als die sonstige Einsatzlage es zuließ, erbrachte erneut betrübliche Erkenntnisse. Eine angrenzend zu einer Senioren-Wohnanlage aufgestellte Parklaterne war bis auf den Boden mit unrühmlicher „Vandalenpower“ umgeknickt worden. Tatverdächtige Park-Vandalen, denen die Lampe aus bislang nicht nachvollziehbaren Gründen offenbar hemmend im Wege gestanden haben muss, hatten sich erwartungsgemäß bereits verflüchtigt.

Eine nachvollziehbare Dokumentation in Form einer Strafanzeige ergänzt nun die bisherigen polizeilichen Erkenntnisse zum strafrechtlich relevanten Verhalten der Nörvenicher Park-Vandalen.

Sollten Zeugen weitergehende Beobachtungen hierzu mitteilen können, so wird um Hinweisgabe an die Leitstelle unter der Rufnummer 02421/949-0 oder auch die örtliche Ordnungsbehörde gebeten.