Wer beim Vernichten von Unkraut ein Abflämmgerät einsetzt, sollte höllisch aufpassen, dass am Ende nicht weitaus mehr beschädigt wird, als das zwischen den Fugen emporklimmende Grün.
Beim Umgang mit offenem Feuer ist IMMER und ausnahmslos höchste Vorsicht geboten. Insbesondere im Sommer kann beim Einsatz eines Unkrautbrenners unendlicher Schaden angerichtet werden, wenn das Feuer durch unsachgemäße Anwendung umliegende Objekte in Brand setzt. Dabei wird oft außer Acht gelassen, dass es im Umfeld von Gärten und am Wegesrand eine Vielzahl leicht entzündlicher Pflanzen und Reststoffe geben kann.
Am Samstagmorgen hatte ein Hausbesitzer im Dürener Stadtteil Merken bereits vor 09:00 Uhr mit einem Gasbrenner unerwünschtes Grün ausgerechnet vor einer Hecke entfernen wollen. Diese geriet jedoch binnen Sekunden in Brand, so dass die Feuerwehr zum Löschen hinzukommen musste.
Ein ähnliches Bild bot sich den Einsatzkräften am selben Tag kurz vor 12:00 Uhr im Titzer Ortsteil Gevelsdorf. Dort hatte eine Bewohnerin bei der Unkrautbeseitigung ebenfalls einen Brenner in Betrieb genommen. Schlagartig, so die Frau später, sei nach einem kurzen Windstoß jedoch die angrenzende Zypressenhecke in Brand geraten. Das dabei außer Kontrolle geratene Feuer musste ebenfalls vor Ort durch die Feuerwehr gelöscht werden, so dass es sich nicht gefährlich weiter ausbreiten konnte.
Personen wurden durch die beiden geschilderten Beispielfälle glücklicherweise dieses Mal nicht verletzt. Dennoch wird eindringlich vor den Folgen einer leichtfertigen oder unsachgemäßen Benutzung solcher Geräte gewarnt. Dies kann nicht nur tragische Auswirkungen auf Leib, Leben und bedeutende Sachwerte haben, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.