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Vorsicht beim „Unkrautflämmen“

Symbolbild Polizei Kreuzau (Foto: Markus Schnitzler)


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Eine verletzte Person, drei verbrannte Koniferen und beschädigte Gartenmöbel sind die Folgen von Unkrautvernichtung mit einem Gasbrenner.

Erneut weist die Polizei auf die Gefährlichkeit von sogenannten Unkrautbrennern hin. Am Mittwoch führte eine Firma Gartenarbeiten an einem Privathaus in der Hauptstraße in Kreuzau durch. Unter anderem wurde die Auffahrt mit einem Gasbrenner von Unkraut befreit. Als der Mitarbeiter der Gartenbaufirma mit der Flamme zu nah an die an der Auffahrt stehenden Koniferen kam, gerieten diese in Brand. Nur mit Hilfe der hinzugerufenen Feuerwehr konnte dieser gelöscht werden. Bei dem Versuch, den Gasbrenner aus dem Gefahrenbereich zu bringen verletzte sich ein Mitarbeiter der ausführenden Firma leicht. Durch Funkenflug wurden zudem im Nachbargarten Möbel und Abdeckplanen in Mitleidenschaft gezogen.