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Kontrolleinsatz ROADPol: Fahrer unter Drogeneinfluss wurden erwischt

Symbolbild Polizei Düren (Foto: Markus Schnitzler)


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In einem achtstündigen Schwerpunkteinsatz hat auch die Kreispolizeibehörde Düren am Freitag im Rahmen der Länder übergreifenden Netzwerkaktionswoche „ROADPol“ Kontrollen zur Bekämpfung von Alkohol- und Drogendelikten im Straßenverkehr durchgeführt. Ziel von „ROADPol“ ist es, die Zahl der Verkehrsunfälle mit tödlichen und schweren Folgen europaweit zu reduzieren. Erneut mussten Kraftfahrzeugführer aus dem Verkehr gezogen werden.

Die sowohl stationären als auch mobilen Kontrollen wurden schwerpunktmäßig im Stadtgebiet Düren sowie in Aldenhoven und Jülich durchgeführt. In der Zeit zwischen 16:00 Uhr und Mitternacht wurden insgesamt wurden 79 Fahrzeuge angehalten und kontrolliert. Fünf Fahrzeugführer standen unter dem Einfluss von Drogen. Zwei der überprüften Fahrzeugführer waren zudem nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und führten Betäubungsmittel mit sich. In einem Fall führte eine 33-jährige Jülicherin ihren Pkw trotz bestehendem Entzug ihrer Fahrerlaubnis (aufgrund von Betäubungsmitteldelikten) auf Jülicher Straßen. Da die Beamten während der Kontrolle aus dem Fahrzeuginneren deutlichen Cannabisgeruch wahrnehmen konnten, wurde ein Rauschgiftspürhund zur Durchsuchung hinzugezogen. Dieser konnte im Handschuhfach zwei mittelgroße Druckverschlusstüten mit Cannabisknospen und Amphetaminpaste aufspüren.

Allen fünf Fahrzeugführern wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Die aufgefundenen Betäubungsmittel wurden sichergestellt.

Im Stadtgebiet Düren wurde ein 20-jähriger Autofahrer aus Düren einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Bei Überprüfung seiner Personalien konnte festgestellt werden, dass aktuell gegen ihn ein Untersuchungshaftbefehl besteht. Folglich wurde er festgenommen und zunächst dem Polizeigewahrsam Düren zugeführt.

Zuletzt geriet gegen 23:45 Uhr in Aldenhoven ein männlicher Fahrzeugführer eines Kleinkraftrades ins Visier der Beamten, da dieser sein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum ohne Versicherungskennzeichen führte. Wenige Stunden zuvor war nämlich dieses am Kleinkraftrad zur Vortäuschung des Bestehens einer Versicherung fälschlich angebrachte Kennzeichen durch die Polizei bereits sichergestellt worden. Als die Beamten den Fahrzeugführer kontrollieren wollten und diesem Anhaltesignale gaben, ergriff er die Flucht durch einen mit Sperrpfosten versehenen Bereich und entzog sich auf diese Weise zunächst der bevorstehenden Kontrolle. Allerdings gibt es hier Hinweise auf den Fahrer; die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Beschuldigten dauern derzeit weiter an.