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Polizei Düren zieht Bilanz nach Verkehrsüberwachungsmaßnahmen in der Eifel.

Symbolbild Polizei Düren (Foto: Markus Schnitzler)


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Die Polizei Düren führte am Samstag (06.05.2023) im Zeitraum von 10:00 bis 18:00 Uhr im Rahmen des linksrheinischen Qualitätszirkels gezielte Verkehrsüberwachungsmaßnahmen zur Reduzierung der schweren Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Kradfahrern im Bereich der Eifelkommunen durch. Dazu wurden mehrere Kontrollstellen eingerichtet. Das Hauptaugenmerk lag dabei auf Geschwindigkeit.

Die Bilanz: Insgesamt wurden 265 Geschwindigkeitsverstöße im Kreisgebiet Düren festgestellt. Hierbei handelte es sich um 75 höherwertige Geschwindigkeitsüberschreitungen im Ordnungswidrigkeitenbereich und 188 niedrige Geschwindigkeitsüberschreitungen im Verwarngeldbereich. Insgesamt müssen sieben Fahrzeugführer neben einem hohen Bußgeld zusätzlich mit einem Fahrverbot rechnen. Spitzenreiter war ein Kradfahrer, der auf der L 25 in Langerwehe mit einer Geschwindigkeit von 113 km/h gemessen wurde. Die dort erlaubte, zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritt der Fahrzeugführer um 63 km/h. In Düren- Beythal wurde ein PKW- Fahrer bei erlaubten 70 km/h mit 130 km/h gemessen, der folglich die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit um 60 km/h überschritten hat.

Für einen 35- jährigen Fahrzeugführer endete seine begangene Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h mit einer Festnahme im Polizeigewahrsam. In Düren- Beythal wurde er dazu angehalten und sollte kontrolliert werden. Nach zunächst kurzer Ansprache durch den Beamten ergriff er mit seinem geführten PKW die Flucht und entfernte sich aus dem Sichtbereich der Beamten. Im Rahmen der Fahndung konnte er erneut fahrenderweise im Ortsteil Brandenberg in der Gemeinde Hürtgenwald angetroffen werden. Bei der Kontrolle leistete er Widerstand gegen die Beamten und flüchtete fußläufig. Er konnte unmittelbar nach der Flucht gestellt werden. Bei seiner fußläufigen Flucht stürzte er ohne Fremdeinwirkung und verletzte sich dabei leicht. Die Beamten blieben unverletzt. Die Gründe für seine Flucht waren vielschichtig: Er war nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und führte das Fahrzeug unter dem Einfluss von diversen Betäubungsmitteln. Auch konnten bei ihm Drogen gefunden werden. Zu guter Letzt bestand gegen den Flüchtigen ein offener Haftbefehl mit einer Freiheitsstrafe. Auf der Polizeiwache wurde ihm zusätzlich eine Blutprobe entnommen. Er wird sich nun in einem umfangreichen Strafverfahren verantworten müssen.